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Elektronische Einkommensteuererklärung ab 2013

Das Thema rund um die Einführung der elektronisch vorausgefüllten Einkommensteuererklärung ist für die Steuerberater wieder aktuell geworden. Im Rahmen von "KONSENS" wird das Projekt derzeit von Bund und Ländern entwickelt . Das Vorhaben soll als optionales und kostenloses Service-Angebot im Laufe des Jahres 2013 in einer ersten Stufe zur Verfügung stehen. Das Finanzamt soll dann die für das aktuelle Veranlagungsjahr vorliegenden Daten in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen. Das beinhaltet neben Grundinformationen auch die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten sowie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie weiteren Vorsorgeaufwendungen. Nach Prüfung und Ergänzung sendet der Steuerpflichtige anschließend seine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt.

 

Die Nutzung kann über Elster sowie mit kommerzieller Software erfolgen. Mit der Übernahme der bei Elster gespeicherten Informationen ist keine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe verbunden. Die erste Ausbaustufe liefert die aktuelle Datenbasis durch eindeutig zuordenbare wesentliche Informationen. In den folgenden Stufen kommen weitere Daten hinzu. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses wird höchstmögliche Sicherheit gewährleistet, die Daten können nur der Steuerpflichtige selbst oder ausdrücklich durch ihn autorisierte Personen abrufen.

 

Derzeit werden aufseiten der Finanzverwaltung im Rahmen des Vorhabens KONSENS die fachlichen und technischen Grundlagen für das Entgegennehmen und Weiterverarbeiten elektronischer Belege entwickelt. Dieses und weitere Projekte erweitern das elektronische Serviceangebot der Verwaltung - zum Nutzen aller am Besteuerungsverfahren Beteiligten schrittweise. Das beinhaltet dann auch die bessere Effektivität seitens des Finanzamts durch einfachere Prüfung und Kontrolle von Daten.

 

Fundstelle:

BMF 15.7.11, PM

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