Der Ausgleich des Zugewinns zwischen Ehegatten während fortbestehender Zugewinngemeinschaft stellt eine freigebige Zuwendung dar und ist deshalb schenkungsteuerpflichtig. Hierauf wies der BFH mit Urteil aus dem August 2005 hin.
Der Ausgleich des Zugewinns zwischen Ehegatten während fortbestehender Zugewinngemeinschaft stellt eine freigebige Zuwendung dar und ist deshalb schenkungsteuerpflichtig. Hierauf wies der BFH mit Urteil aus dem August 2005 hin.