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Fehler bei der Selbstanzeige: Alice Schwarzer droht umfangreiches Steuerstrafverfahren

Alice Schwarzer, Emma-Herausgeberin, scheint eine unvollständige Selbstanzeige beim Finanzamt abgegeben zu haben. Nachdem vor kurzem Schweizerisches Kapitalvermögen und die daraus resultierenden Einkünfte der Vergangeneheit gegenüber dem Finanzamt von ihr bzw. ihrem Steuerberater/Rechtsanwalt nacherklärt worden war, wurde jetzt in Köln bekannt, dass wohl noch weitere Einkünfte aus Vorträgen der Publizistin in den zurückliegenden Jahren unversteuert blieben.

Selbstanzeige muss zwingend vollständig sein

Stefan Arndt, Steuerberater und Rechtsanwalt: "Selbstanzeigen sind nach der deutlichen Verschärfung der Wirksamkeitsvoraussetzungen äußerst sorgfältig vorzubereiten. Dabei ist darauf zu achten, dass wirklich alle bislang unversteuerten Sachverhalte so aufbereitet und deklariert werden, dass das Finanzamt in die Lage versetzt wird, nunmehr die richtige Besteuerung zu ermitteln und festzusetzen. Fehler des Rechtsanwalts/Steuerberaters gehen dabei zu Lasten des Mandanten. Selbstverständlich ist aber auch der Mandant zwingend in der Pflicht, nicht nur die Einkünfte aus Kapitalvermögen zu berichtigen, sondern darüber hinaus auch andere Einkunftsarten zu korrigieren, falls dort ebenfalls zu niedrige Steuern festgesetzt wurden."

Eben dies wird Frau Schwarzer jetzt möglicherweise zum Verhängnis. Wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörden in Köln der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung richtigerweise mitteilte, kann eine unvollständige Selbstanzeige den Eintritt der strafbefreienden Wirkung verhindern. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung sind angeblich belastende Unterlagen zum Vorschein gekommen, welche die Wirksamkeit der Nacherklärung ins Wanken bringen. Dies wird dann in einem Steuerstrafverfahren ggf. auch im Rahmen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung zu klären sein. Insbesondere nach den bekanntgewordenen Details im Fall Hoeneß sollten die Beraterschaft wie auch der Steuerhinterzieher selber eigentlich sensibilisiert sein.

Richtigen Steuerberater/Rechtsanwalt für Selbstanzeigen auswählen

"Es wird nicht ausbleiben, dass weniger sorgfältig bearbeitete Nacherklärungen zu Haftungsprozessen gegen die dahinterstehenden Rechtsanwälte und Steuerberater führen werden", sagt Arndt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Berater - neben fundierten steuerstrafrechtlichen Erfahrungen auch steuerrechtlich über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um Sonderthemen wie etwa die Behandlung von ausländischen Investmentfonds - hierbei speziell intransparente Fonds - fachlich versiert umzusetzen. Die mit dem Boom der Selbstanzeigen auf einmal sprunghaft angestiegene Zahl der bei Google zu findenden Werbung für Spezialisten in diesem Bereich macht insoweit allerdings etwas misstrauisch.

Die Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt für die Selbstanzeige bietet sich daher besonders an. Rechtsanwalt und Steuerberater Stefan Arndt - seit vielen jahren intensiv im Steuerstrafrecht und bei Selbstanzeigen tätig - steht für eine erste Beratung in den Büros Köln und Bonn zum Thema Selbstanzeige gerne zur Verfügung. Ein erster Termin kann dabei zunächst ohne Unterlagen der ausländischen Banken durchgeführt werden. Diese können später in dem erforderlichen Maß angefordert werden.

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