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Gesellschaftsrecht/GmbH: Begrenzung der Haftung des Geschäftsführers

Umfassend hat sich das Finanzgericht Hamburg mit der Thematik der Begrenzung der Geschäftsführerhaftung in einer GmbH auseinandergesetzt. So wird darauf hingewiesen, dass mit der Bestellung eines weiteren Geschäftsführers, der für die steuerlichen Angelegenheiten der GmbH zuständig ist, die Steuerhaftung begrenzt werden kann. Voraussetzung ist eine vorweg erfolgte, eindeutige und schriftliche Vereinbarung über die Geschäftsverteilung. Diese kann jedoch nicht bereits entstandene Steuern erfassen oder in wirtschaftlichen Krisensituationen abgeschlossen werden.

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