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Recht und Steuern

Betriebsprüfung: Steuerliche Risiken bei Fremdwährungsverlusten

Zwei BFH-Urteile haben verdeutlicht, dass Fremdwährungsverluste in den Anwendungsbereich der Korrekturvorschrift des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG fallen. Das gilt aufgrund einer Gesetzesänderung jedoch nur für bis zum 31.12.2021 realisierte Fremdwährungsverluste. Insbesondere in laufenden Betriebsprüfungen stellt diese Vorschrift damit ein Steuerrisiko dar. 

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Freibetrag für Betriebsaufgabe/Betriebsübertragung

Einer internen Verfügung der Finanzverwaltung ist zu entnehmen, dass künftig eine stärkere Überprüfung stattfinden soll, ob ein Steuerzahler seinen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bereits einmal in Anspruch genommen hat. Denn diesen Freibetrag gibt es nur ein einziges Mal im Leben. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Steuerzahler den Antrag gestellt hat oder ob ihm der Freibetrag zu Recht gewährt wurde.

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Immobilien: Kaufpreisaufteilung auf Gebäude und Grund und Boden

Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Eine Korrektur der von den Parteien getroffenen Aufteilung des Anschaffungspreises auf Grund und Boden sowie Gebäude ist lediglich geboten, wenn sie die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint.

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Wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerberater nach Widerruf der Vollmacht

Zur Berechnung von Fristen ist im Steuerrecht entscheidend, wann das Finanzamt einen Verwaltungsakt (z.B. einen Steuerbescheid) dem Empfänger wirksam bekanntgegeben hat. Von diesem Zeitpunkt hängt beispielsweise ab, wann eine Einspruchs- oder Klagefrist beginnt - und wann sie endet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er

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Einkünfte aus Vermietung: Das Finanzamt darf Mietverträge uneingeschränkt anfordern

Zum Schutz personenbezogener Daten gilt innerhalb der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass dieses Regelwerk meist nicht als „Schutzschild“ gegen Vorlageverlangen der Finanzämter bemüht werden kann.

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