Zur Berechnung von Fristen ist im Steuerrecht entscheidend, wann das Finanzamt einen Verwaltungsakt (z.B. einen Steuerbescheid) dem Empfänger wirksam bekanntgegeben hat. Von diesem Zeitpunkt hängt beispielsweise ab, wann eine Einspruchs- oder Klagefrist beginnt - und wann sie endet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er
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