Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnung) im B2B-Geschäftsverkehr in Deutschland steht bevor. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungen elektronisch übermitteln. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Digitalisierung voranzutreiben und die Betrugsanfälligkeit im Mehrwertsteuersystem zu reduzieren. Die eRechnung wird nicht nur die Effizienz in der Rechnungsstellung und -verarbeitung erhöhen, sondern auch die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Unternehmen modernisieren und entbürokratisieren. Ein transaktionsbezogenes Meldesystem soll in einem späteren Schritt folgen, um die Kontrolle und Meldung von innergemeinschaftlichen B2B-Umsätzen zu verbessern. Diese Neuerung orientiert sich an erfolgreichen Modellen wie dem italienischen FatturaPA-System, das bereits seit Jahren im Einsatz ist. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten, um Anfangsprobleme zu minimieren und die Vorteile der Digitalisierung voll auszuschöpfen.
Das BMF hat nun mit Schreiben vom 15.10.2024 die finalen Anforderungen zusammengestellt.