Als Steuerberater erstellen wir gerne Ihre Finanzbuchführung und nehmen gleichzeitig die Umsatzsteuervoranmeldung für Sie vor. Parallel dazu erhalten Sie von uns betriebswirtschaftliche Auswertungen jeglicher Art. Sofern eine Kostenrechnung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, wird diese im Rahmen der Buchführung gleichzeitig erstellt.
Bilanzierende Unternehmen sind aufgrund der handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) zur Erstellung einer ordnungsgemäßen doppelten Buchführung verpflichtet. Daneben ergeben sich auch aus steuerlichen Normen (AO) Verpflichtungen zur Erstellung einer Buchführung.
Unter gewissen Voraussetzungen (z. B. Freiberufler, kleine Unternehmen) wird die Buchführungspflicht durch eine vereinfachte Belegerfassung ersetzt.