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Pressemitteilungen

Grundsteuererklärung: Frist nur noch bis 31.01.2023

 

Falls Sie Ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, ist jetzt Zeit zu handeln: Die Frist zur Abgabe der Erklärungen wurde von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert. Im Anschluss drohen Verspätungszuschlage.

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Jahressteuergesetz 2022: Das Wichtigste aus dem Entwurf der Bundesregierung

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2022 beinhaltet u. a. Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung. Zudem ist vor allem auf eine Freistellung von der Einkommen- und Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Kleinanlagen hinzuweisen.

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Grundsteuerreform

Bitte beachten Sie unser aktuelles Merkblatt zum Them Grundsteuerreform 2022.

Informationen zum Jahresende 2021

Wie jedes Jahr haben wir auch 2021 auf vier Seiten die aus Sicht des Steuerberaters wichtigsten Informationen zum Jahresende zusammengefasst. DIese Sonderausgabe unserer Mandanteninformation finden Sie hier.

 

Verwaltungsvermögensquote/90% Test: FG Münster löst die Problematik des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG durch Auslegung

Wir hatten auf unser laufendes Verfahren vor dem FG Münster (3 K 2174/19 Erb) bereits hingewiesen. Das Finanzgericht hat nun mit Urteil vom 24.11.2021 unserer Klage stattgegeben. Das Urteil stellt dabei jedoch nicht auf die Verfassungswidrigkeit der Norm ab sondern erkennt diese als auslegungsbedürftig und in den Fällen als nicht anwendbar an, wenn das betreffende Unternehmen "dem Hauptzweck nach einer Tätigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient".

Im Folgenden nimmt das Finanzgericht umfangreich begründend Stellung zu dieser Lösung. DIe Revision ist zugelassen und es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung davon Gebrauch macht.

Eine ausführliche Aueinandersetzung mit dem Urteil folgt.

 

 

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