Wer freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgibt (sogenannter Antragsveranlager), erhält von seinem Finanzamt nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts im Durchschnitt eine Steuererstattung von 1.095 € pro Jahr.
88 % aller freiwilligen Steuererklärungen führen zu einer Erstattung.
Antragsveranlager sind regelmäßig Studenten, ledige Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 oder Doppelverdiener mit Steuerklasse 4 ohne Nebeneinkünfte.
Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahrs nachträglich beim Finanzamt eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2020 kann die Erklärung also noch bis Ende 2024 abgegeben werden. Ist man schon dabei, die Unterlagen hierfür zusammenzustellen, können zeitgleich noch die Erklärungen für die Jahre 2021 bis 2023 mit erledigt werden, so dass die Steuererstattung vervielfacht werden kann. Zinsen auf den Erstattungsbetrag zahlt das Finanzamt zudem aus, wenn mit der freiwilligen Abgabe länger als 15 Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums gewartet wurde.
Eine freiwillige Erklärungsabgabe lohnt für Antragsveranlager insbesondere, wenn sich folgende Positionen absetzen lassen:
• Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorgebeiträge, Ausbildungskosten)
• Kinderbetreuungskosten
• außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
• Behindertenpauschbetrag
• Pflegepauschbetrag
• Unterhaltszahlungen an volljährige Personen ohne Kindergeldanspruch
• Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt
• Abgeltungsteuereinbehalt durch ungünstige Aufteilung von Freistellungsaufträgen
• hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag (in den Jahren 2020 und 2021: 1.000 €, im Jahr 2022: 1.200 € und im Jahr 2023: 1.230 €)
Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr als 20 km bei einer 5-Tage-Woche, ist die Pauschale überschritten. Gleiches gilt bei 210 Homeoffice-Tagen pro Jahr. Kommen berufliche Weiterbildungskosten, Arbeitszimmer, Dienstreisen, Arbeitsmittel oder ein doppelter Haushalt dazu, lässt sich der Steuererstattungsbetrag weiter erhöhen.
Benötige ich dafür einen Steuerberater?
Warum Arbeitnehmer ihre Einkommensteuererklärung nicht vom Steuerberater erstellen lassen sollten
Die jährliche Einkommensteuererklärung ist für viele Arbeitnehmer eine lästige Pflicht. Oftmals wird daher überlegt, diese Aufgabe einem Steuerberater zu überlassen. Doch ist dies wirklich notwendig oder gar sinnvoll? Unsere Gründe, warum Arbeitnehmer ihre Einkommensteuererklärung besser selbst erstellen sollten.
1. Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte gibt es die Möglichkeit, eine vereinfachte Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese besteht lediglich aus einem zweiseitigen Formular, das den vierseitigen Mantelbogen und die Anlage N ersetzt. Die vereinfachte Steuererklärung ist übersichtlich und leicht verständlich, sodass sie ohne großen Aufwand selbst ausgefüllt werden kann. Ein Steuerberater ist in diesem Fall oft nicht erforderlich.
2. Kostenersparnis
Ein wesentlicher Faktor, der gegen die Beauftragung eines Steuerberaters spricht, sind die Kosten. Steuerberater berechnen ihre Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), und die Gebühren können je nach Aufwand erheblich sein. Für Arbeitnehmer mit einfachen Einkommensverhältnissen und ohne komplexe steuerliche Sachverhalte lohnt sich diese Ausgabe in der Regel nicht. Die selbstständige Erstellung der Steuererklärung spart somit bares Geld.
3. Nutzung von Steuerprogrammen und Elster
Moderne Steuerprogramme und das Online-Portal Elster bieten umfangreiche Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung. Diese Tools sind benutzerfreundlich und führen Schritt für Schritt durch den Prozess. Sie bieten zudem zahlreiche Hilfestellungen und Tipps, sodass auch Laien ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ausfüllen können. Die Nutzung solcher Programme ist in der Regel kostengünstig oder sogar kostenlos.
4. Persönliche Kontrolle und Verständnis
Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, behält die volle Kontrolle über alle Angaben und kann sicherstellen, dass keine wichtigen Informationen vergessen werden. Zudem fördert die eigenständige Erstellung das Verständnis für die eigenen steuerlichen Verhältnisse. Dies kann langfristig von Vorteil sein, da man besser informiert ist und mögliche steuerliche Vorteile gezielt nutzen kann.
Fazit
Für die meisten Arbeitnehmer ist die selbstständige Erstellung der Einkommensteuererklärung die bessere Wahl. Die vereinfachte Steuererklärung, die Nutzung moderner Steuerprogramme und die damit verbundene Kostenersparnis sprechen klar dafür. Zudem behält man die Kontrolle über seine Daten und entwickelt ein besseres Verständnis für die eigenen steuerlichen Angelegenheiten. Ein Steuerberater ist in der Regel nur bei komplexeren steuerlichen Sachverhalten notwendig.