Hinweis:
Nach alter Rechtslage waren die Regelungen hierfür deutlich strenger. Die Überwachung war nur erlaubt, wenn es um die bandenmäßige Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchssteuern ging.
In Baden-Württemberg hat die Steuerfahndung nun im Rahmen eines Pilotprojekts vom Landeskriminalamt eine eigene Technik zur Telekommunikationsüberwachung erhalten. Das erste Gerät ist bei der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Mannheim-Neckarstadt im Einsatz. Die Fahnder müssen damit bei Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung nun nicht mehr auf die Ausrüstung der Polizei zurückgreifen, sondern können Telefongespräche und E-Mails mit der eigenen Technik mithören bzw. mitlesen. Hierdurch sollen Verdächtige umfassender überwacht und die gewonnenen Erkenntnisse kurzfristiger ausgewertet werden können.