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Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer: Neue Tarife und Freibeträge

Erbschaftsteuer - Neue Tarife und Freibeträge

Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) vom 11.12.2007 sieht eine Bewertung aller Vermögensarten zu Marktpreisen, erhöhte Freibeträge sowie steigende Steuersätze in den Klassen II und III vor. Die neuen Tarife sollen bei unentgeltlichen Erwerben unter Lebenden und von Todes wegen ab Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuerrechts gelten. Bei Erwerben von Todes wegen ab dem 1.1.2007 soll es ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht geben, jedoch nicht für die persönlichen Steuersätze. Da sich die Steuersätze in der Klasse l nicht aber in den Klassen II und III deutlich erhöhen, wird die Wahl zur Anwendung des neuen Rechts wohl nur für Betriebsvermögen in Betracht kommen, wenn der Verschonungsabschlag von 85 v.H. genutzt werden soll und die 15-Jahresfrist eingehalten werden kann.

Persönliche und sachliche Freibeträge (in Euro)

 

 

derzeit

geplant

Erhöhung

Ehegatte

307.000

500.000

193.000

Lebenspartner

5.200

500.000

494.800

Kinder/Stiefkinder

205.000

400.000

195.000

Enkel

51.200

200.000

148.800

Eltern und Voreltern im Erbfall

51.200

100.000

48.800

Steuerklasse II

10.300

20.000

9.700

Steuerklasse III

5.200

20.000

14.800

Versorgungsfreibetrag Ehegatte

256.000

256.000

0

- Lebenspartner

0

256.000

256.000

- Kinder

bis 52.000

bis 52.000

0

Beschränkt Steuerpflichtige

1.100

2.000

900

Hausrat Steuerklasse I

41.000

41.000

0

Bewegliche Gegenstände I

10.300

12.000

1.700

Hausrat, Gegenstände II und III

10.300

12.000

1.700

Betriebsvermögen Freibetrag

225.000

0

-225.000

- gleitender Abzugsbetrag

0

150.000

150.000

- Verschonungsabschlag

35%

85%

50%

Steuersätze

 

Vermögen alt

Vermögen neu

Klasse l alt/neu

Klasse II alt

Klasse II neu

Klasse III alt

Klasse III neu

52.000

75.000

7

       12

  30

17

30

256.000

300.000

11

       17

  30

23

30

512.000

600.000

15

       22

  30

29

30

5.113.000

6.000.000

19

       27

  30

35

30

12.783.000

13.000.000

23

       32

  50

41

50

25.565.000

26.000.000

27

       37

  50

47

50

darüber

30

       40

  50

50

50

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