Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht in Köln, Bonn und Düsseldorf
 
Wir sind spezialisiert auf Steuerrecht und Zivilrecht und ausschließlich tätig in den Bereichen:
  • Steuerberatung und Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Steuerfahndung)
  • Erbrecht / Unternehmensnachfolge einschließlich der Erbschaftssteuer/Schenkungsteuer, Testamentsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht  einschließlich Umwandlung
  • Berufsrecht, Haftung/Schadensersatz der Steuerberater sowie
  • Sachverständiger zur Bewertung einer Steuerberaterpraxis / Gutachten zur Bewertung von Steuerberatungskanzleien.

Zu Ihrer Beratung stehen Ihnen neben Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt weitere Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in den Büros Köln, Bonn und Düsseldorf zur Verfügung. Unsere Beratungsleistungen erbringen wir bundesweit. 

Wir informieren laufend über aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ferner stellen wir jeden Monat ein Thema in etwas ausführlicherer Form dar. Vorangegangene Nachrichten und Themen finden Sie im Archiv. Die Bereiche Steuerstrafrecht, Erbrecht/Erbschaftsteuer sowie Steuerberaterhaftung werden dabei besonders berücksichtigt.

Der Betreuung von Mandanten aus dem Bereich der Vermögensverwaltung tragen wir ebenfalls durch aktuelle Hinweise Rechnung. Gleiches gilt aufgrund der zunehmenden Zahl der von uns beratenen Steuerberater/Rechtsanwaelte für die Steuerberaterhaftung.

Steuerhinterziehung: Strafen sollen laut BGH härter ausfallen

Die aktuelle Entscheidung des BGH zur Strafzumessung im Steuerstrafrecht hat für Aufsehen gesorgt. Sie macht erneut deutlich, dass in Fällen der Steuerhinterziehung ein erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater als Steuerstrafverteidiger eine gute Wahl ist. Hierzu stehen wir Ihnen in den Büros Köln, Bonn und Düsseldorf gerne zur Verfügung. Zum Fall auszugsweise die Pressemiteilung des BGH:

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Steuerberatung für Aufsichtsratsmitglieder: Besteuerung der Vergütung

Der Steuerberater einer Aktiengesellschaft (AG) sieht sich einigen Besonderheiten gegenüber. Gleiches gilt für die Steuerberatung der Aufsichtsratmitglieder, die grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen.

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Betriebsaufspaltung: Beratungsbrennpunkt für den Steuerberater und Rechtsanwalt

Das Thema Betriebsaufspaltung beschäftigt die Finanzgerichte sowie den BFH und in der Folge auch unsere Steuerberater und Rechtsanwälte in Köln, Bonn und Düsseldorf regelmäßig. Daher greifen wir zwei aktuelle Verfahren auf um einige Dinge erläuternd darzustellen.   

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