Herzlich Willkommen!
Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Stefan Arndt in Köln und Düsseldorf.

Unser Angebot umfasst die Beratung im Zivilrecht und im Steuerrecht. Unsere Beratung ist ausschließlich spezialisiert auf

  • Steuerberatung und Steuerstrafrecht
  • Erbrecht / Unternehmensnachfolge einschließlich der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, Testamentsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht  einschließlich Umwandlung
  • Berufsrecht, Haftung/Schadensersatz der Steuerberater sowie Gutachten zur Bewertung von Steuerberatungskanzleien.

Zu Ihrer Beratung stehen Ihnen neben Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt weitere Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in den Büros Köln und Düsseldorf zur Verfügung. Unsere Beratungsleistungen erbringen wir bundesweit. 

Wir informieren laufend über aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ferner stellen wir jeden Monat ein Thema in etwas ausführlicherer Form dar. Vorangegangene Nachrichten und Themen finden Sie im Archiv. Die Bereiche Steuerstrafrecht, Erbrecht/Erbschaftsteuer sowie Steuerberaterhaftung werden in unserem Kanzlei-blog zusätzlich aktualisiert.

Der Betreuung von Mandanten aus dem Bereich der Vermögensverwaltung tragen wir ebenfalls durch aktuelle Hinweise Rechnung. Gleiches gilt aufgrund der zunehmenden Zahl der von uns beratenen Steuerberater/Rechtsanwaelte für die Steuerberaterhaftung.

Februar 2010:Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Bankdaten-CD aus der Schweiz?
Die Straf- und Bußgeldsachenstellen der Finanzämter vermelden in den letzten Wochen eine Vielzahl von strafbefreienden Selbstanzeigen. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerecht und Steuerberater haben derzeit viel zu tun. Dabei stellt sich nicht nur die Frage nach der kompetenten und erfolgreichen Umsetzung der Selbstanzeige. Der aktuell sprunghafte Anstieg dieser nur im Steuerrecht möglichen Vorwegnahme eines Steuerstrafverfahrens wegen der Steuerhinterziehung im Zusammenspiel mit Schweizer Banken wirft die Frage auf, ob die Selbstanzeige wirklich immer die beste Lösung ist.
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Januar 2010: Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer bei geschlossenenen Fonds: Neue Regelungen

Vor der Erbschaftsteuerreform ließen sich Geldbeträge über Fondsbeteiligungen steuergünstig transferieren. Das gelingt jetzt nur noch im betrieblichen Bereich, allerdings unter erschwerten Bedingungen. Geht der Anteil an einem geschlossenen Fonds ab 2009 unentgeltlich im Wege der Erbschaft oder Schenkung über, sind für die Steuerberatung fünf Fälle zu unterscheiden:

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Sonderthema: Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Steuerentlastungen in Kraft

Nach zähen Kompensations-Verhandlungen mit den Bundesländern ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) nunmehr in Kraft. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte für die Steuerberatungspraxis:

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