Herzlich Willkommen!
Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Stefan Arndt in Köln und Düsseldorf.

Unser Angebot umfasst die Beratung im Zivilrecht und im Steuerrecht. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen in der

  • Steuerberatung und dem Steuerstrafrecht
          sowie im
  • Erbrecht einschließlich der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, Testamentsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht  einschließlich Umwandlung
  • Berufsrecht und Haftung der Steuerberater.

Zu Ihrer Beratung stehen Ihnen neben Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt weitere Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in den Büros Köln und Düsseldorf zur Verfügung.

Wir halten Sie regelmäßig über die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden. Darüber hinaus stellen wir jeden Monat ein Thema in etwas ausführlicherer Form in den Mittelpunkt des Interesses. Vorangegangene Nachrichten und Themen finden Sie im Archiv.

Der Betreuung von Mandanten aus dem Bereich der Vermögensverwaltung tragen wir ebenfalls durch aktuelle Hinweise Rechnung. Gleiches gilt aufgrund der zunehmenden Zahl der von uns beratenen Steuerberater/Rechtsanwaelte für die Steuerberaterhaftung.

 

Thema April 2008: Gesellschaftsrecht - GmbH Reform 2008

Nach derzeitigem Stand ist mit dem Inkrafttreten des MoMIG, dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, bereits in der ersten Jahreshälfte 2008 zu rechnen. Auswirkungen wird es auch für die Aktiengesellschaft geben. Allerdings sind eine Reihe der geplanten Regelungen noch umstritten. Insoweit wird es wohl noch zu Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens kommen.

Die wesentlichen Neuerungen - die bei einer Beratung durch den Rechtsanwalt/Steuerberater beachtet werden sollten - stelen sich nach dem derzeitigen Stand wie folgt dar:

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Thema März 2008: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer; 1.Thema Auslandsvermögen 2.Thema Kettenschenkung

Zwei Gerichtsurteile geben diesen Monat Anlass zur näheren Betrachtung, da sie durchaus in der Gestaltungsberatung durch den Rechtsanwalt/Steuerberater grundlegende Themenbereiche aufgreifen:

Zum einen geht es in einer Entscheidung des EuGH um die Bewertung von Auslandsvermögen (Grundvermögen/Betriebsvermögen) im Fall der Schenkung oder der Erbschaft.

Im Rahmen der legalen Steueroptimierung kommt es verstärkt zu ausländischen Firmengründungen für Steuerinländer. Daneben geht es häufig um Grundvermögen in den sogenannten touristischen Gebieten, insbesondere Spanien, Schweiz, Italien oder USA. Wir weisen darauf hin, dass Auslandssachverhalte sowohl in der Gestaltungsberatung als auch im Rahmen der Deklaration abgeschlossener Sachverhalte stets einer eingehenden Beratung bedürfen.

Das zweite Urteil betrifft die Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei Kettenschenkungen zur Nutzung von Freibeträgen.

Hier ist insbesondere die Änderung des § 42 der Abgabenordnung (AO) mit in eine Beratung der Mandanten einzubeziehen. Ferner macht dieser Fall erneut die Notwendigkeit der Beratung durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater deutlich, da sowohl steuerliche Kenntnisse wesentlich sind als auch die präzise Ausgestaltung von Verträgen durch den Rechtsanwalt wichtig wird.

Es sei nochmals darauf higewiesen, dass eine Rechtsberatung (hierzu zählt u. A. die Ausarbeitung von Verträgen) durch Steuerberater berufsrechtlich nicht zuässig ist und der Mandant daher bei fehlerhafter Beratung ggf. keine Schadensersatzansprüche gegen den Steuerberater hat.

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Thema Februar 2008: Steuerstrafrecht/Selbstanzeige:Liechtensteinische Stiftungen, Steuerfahndung

Der Fall Zumwinkel regt derzeit erneut die Diskussion über die Thematik der Steuersparmodelle für die Erragsteuern aber auch die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer durch ausländische Stiftungen und Trusts an. Der Kapitalanleger muss durch seinen Rechtsanwalt/Steuerberater von Anfang an gut beraten sein, um nicht durch illegale Kostruktionen in das Visier der Steuerfahndung bzw. der Staatsanwaltschaft zu gelangen und sich einem Steuerstrafverfahren auszusetzen. Dies gilt umso mehr, als die steuerrechtliche Beurteilung solcher Konstruktionen sehr komplex und in vielen Punkten streitig ist.

Nachfolgend einige wichtige Hinweise zu diesem akuten Thema sowie im Anschluss nochmals unser Leitfaden für die steuerliche Selbstanzeige.

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