Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht in Köln, Bonn und Düsseldorf
 
Wir sind spezialisiert auf Steuerrecht und Zivilrecht und ausschließlich tätig in den Bereichen:
  • Steuerberatung und Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Steuerfahndung)
  • Erbrecht / Unternehmensnachfolge einschließlich der Erbschaftssteuer/Schenkungsteuer, Testamentsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht  einschließlich Umwandlung
  • Berufsrecht, Haftung/Schadensersatz der Steuerberater sowie
  • Sachverständiger zur Bewertung einer Steuerberaterpraxis / Gutachten zur Bewertung von Steuerberatungskanzleien.

Zu Ihrer Beratung stehen Ihnen neben Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt weitere Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in den Büros Köln, Bonn und Düsseldorf zur Verfügung. Unsere Beratungsleistungen erbringen wir bundesweit. 

Wir informieren laufend über aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ferner stellen wir jeden Monat ein Thema in etwas ausführlicherer Form dar. Vorangegangene Nachrichten und Themen finden Sie im Archiv. Die Bereiche Steuerstrafrecht, Erbrecht/Erbschaftsteuer sowie Steuerberaterhaftung werden dabei besonders berücksichtigt.

Der Betreuung von Mandanten aus dem Bereich der Vermögensverwaltung tragen wir ebenfalls durch aktuelle Hinweise Rechnung. Gleiches gilt aufgrund der zunehmenden Zahl der von uns beratenen Steuerberater/Rechtsanwaelte für die Steuerberaterhaftung.

Betriebsaufspaltung: Beratungsbrennpunkt für den Steuerberater und Rechtsanwalt

Das Thema Betriebsaufspaltung beschäftigt die Finanzgerichte sowie den BFH und in der Folge auch unsere Steuerberater und Rechtsanwälte in Köln, Bonn und Düsseldorf regelmäßig. Daher greifen wir zwei aktuelle Verfahren auf um einige Dinge erläuternd darzustellen.   

Weiterlesen
Erbschaftsteuer verfassungswidrig? BFH prüft Rechtslage ab 2009

Steuerberater, die im Bereich der Erbschaftsteuer tätig sind, verfolgen die aktuelle Entwicklung bei der Erbschaftsteuer mit Interesse, geht es doch um eine Vielzahl von anhängigen Einsprüchen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt das Bundesministerium der Finanzem (BMF) aufgefordert, dem Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2009 geltenden Erbschaftsteuer beizutreten.

Weiterlesen
Steuerberater für GmbH: Steuerstrategien zum Jahreswechsel
Die GmbH bedarf der besonderen Beratung durch den Steuerberater. Dies gilt insbesondere zum Jahresende. Damit Ihnen keine Steuervorteile entgehen, weisen wir auf einige Besonderheiten hin.
Weiterlesen
© 2012 Kanzlei Arndt | info@kanzlei-arndt.com