Herzlich Willkommen!
Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Stefan Arndt in Köln und Düsseldorf.

Unser Angebot umfasst die Beratung im Zivilrecht und im Steuerrecht. Unsere Beratung ist ausschließlich spezialisiert auf

  • Steuerberatung und Steuerstrafrecht
  • Erbrecht / Unternehmensnachfolge einschließlich der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, Testamentsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht  einschließlich Umwandlung
  • Berufsrecht und Haftung der Steuerberater.

Zu Ihrer Beratung stehen Ihnen neben Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt weitere Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in den Büros Köln und Düsseldorf zur Verfügung. Unsere Beratungsleistungen erbringen wir bundesweit. 

Wir halten Sie regelmäßig über die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden. Darüber hinaus stellen wir jeden Monat ein Thema in etwas ausführlicherer Form in den Mittelpunkt des Interesses. Vorangegangene Nachrichten und Themen finden Sie im Archiv.

Der Betreuung von Mandanten aus dem Bereich der Vermögensverwaltung tragen wir ebenfalls durch aktuelle Hinweise Rechnung. Gleiches gilt aufgrund der zunehmenden Zahl der von uns beratenen Steuerberater/Rechtsanwaelte für die Steuerberaterhaftung.

Thema Juli 2009: Erbschaftsteuer / Erbrecht: Hinweise zu Baudenkmälern und Bewertung
Aufgrund der Günstigerstellung im Rahmen der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer ist die Regelung für Baudenkmäler gemäß § 13 ErbStG relevant. Hierzu und zur Bewertung von Grundstücken sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften sind aktuelle Urteile der Finanzgerichte ergangen, die für die Beratung durch den Steuerberater/Rechtsanwalt von Bedeutung sind. 
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Thema Juni 2009: Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsbazugsbetrag gemäß § 7g EStG ist auch nach der rechtlichen Überarbeitung ein in vielen Fällen geeignetes Mittel zur Steuerstundung bzw. Steuerersparnis, welches der Steuerberater/Rechtsanwalt seinen Mandanten in entsprechenden Fällen im rahmen der beratung erläutern sollte. Der komplexe Rechtshintergrund führt allerdings immer wieder zu Anwwendungsfragen. Das BMF hat Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nunmehr beantwortet und das FG Münster hat sich zur Anwendung bei Freiberuflern geäußert.

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Thema Mai 2009: Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer: Aktuelle Entscheidungen
Regelmäßig informieren wir an dieser Stelle über relevante Entscheidungen der Gerichte im Rahmen der Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer sowie des Erbrechts. Die beiden Urteile, die der Rechtsanwalt/Steuerberater in diesem Monat unbedingt kennen muss, befassen sich zum einen mit einer unwirksam angeordneten Schenkung und zweitens mit der steuerschädlichen Verwendung von Betriebsvermögen.
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