Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht in Köln, Bonn und Düsseldorf
 
Wir sind spezialisiert auf Steuerrecht und Zivilrecht und ausschließlich tätig in den Bereichen:
  • Steuerberatung und Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Steuerfahndung)
  • Erbrecht / Unternehmensnachfolge einschließlich der Erbschaftssteuer/Schenkungsteuer, Testamentsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht  einschließlich Umwandlung
  • Berufsrecht, Haftung/Schadensersatz der Steuerberater sowie
  • Sachverständiger zur Bewertung einer Steuerberaterpraxis / Gutachten zur Bewertung von Steuerberatungskanzleien.

Zu Ihrer Beratung stehen Ihnen neben Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt weitere Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in den Büros Köln, Bonn und Düsseldorf zur Verfügung. Unsere Beratungsleistungen erbringen wir bundesweit. 

Wir informieren laufend über aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ferner stellen wir jeden Monat ein Thema in etwas ausführlicherer Form dar. Vorangegangene Nachrichten und Themen finden Sie im Archiv. Die Bereiche Steuerstrafrecht, Erbrecht/Erbschaftsteuer sowie Steuerberaterhaftung werden dabei besonders berücksichtigt.

Der Betreuung von Mandanten aus dem Bereich der Vermögensverwaltung tragen wir ebenfalls durch aktuelle Hinweise Rechnung. Gleiches gilt aufgrund der zunehmenden Zahl der von uns beratenen Steuerberater/Rechtsanwaelte für die Steuerberaterhaftung.

Ob Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht: Die richtige Wahl in Köln, Bonn und Düsseldorf

Die Entscheidung für einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerecht in Köln, Bonn oder Düsseldorf ist insbesondere aufgrund der großen Auswahl und der vielfältigen Darstellung im Internet nicht einfach. Im Jahr 2011 gab es in Deutschland über 65.000 selbständige Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften. Das Rheinland mit seinen drei Beratungsmetropolen Köln, Bonn und Düsseldorf ist dabei mit einer besonders hohen Dichte von Beratern versehen.

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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Keine Strafe bei leichten Fehlern
Mit der Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige stellen sich für Steuerberater/Fachanwälte für Steuerrecht auch vermehrt Fragen zum Umgang mit Fehlern in der Nacherklärung. Hierzu hat sich der BGH mittlerweile geäußert:
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Rechtsanwalt und Steuerberater für Umwandlungen: Der neue Umwandlungsteuererlass

Gesellschaftsrechtliche Umwandlungen wie etwa der Formwechsel, die Verschmelzung oder die Spaltung haben immer auch steuerliche Konsequenzen. In diesem Bereich tauchen immer wieder auch Fälle der Steuerberaterhaftung auf. Zur Klärung von Zweifelsfällen hat das BMF nun den neuen Umwandlungsteuererlass veröffentlicht.

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