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Erbvertrag

Mit dem Erbvertrag kann der Steuerberater/Rechtsanwalt für Erbrecht insbesondere Unternehmern wie vermögenden Privatpersonen ein Mittel an die Hand geben, um den eigenen Nachlass bereits zu Lebzeiten auf vertraglicher Basis mit den Erben rechtssicher und verbindlich zu regeln.

Der Beratung liegt dabei der Wunsch zugrunde, dass das Lebenswerk fortgeführt und erhalten bleibt. Daneben soll die Erbfolge in Bezug auf wesentliche Vermögenswerte wie etwa ein Unternehmen frühzeitig geklärt werden.

Auch steuerliche Aspekte wie die Erbschaftsteuer und die Einkommensteuer sind Gegenstand einer Gestaltungsberatung bei der Erstellung des Erbvertrags.

Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Aspekten des Erbvertrags gibt unser Thema August 2009.

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