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Vermächtnisse

Ein Vermächtnis

ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils – dabei handelt es sich in der Regel um einen bestimmten Nachlassgegenstand - an eine begünstigte Person. Der Vermächtnisnehmer wir dadurch nicht zum Erben. Vielmehr steht ihm aufgrund der testamentarischen bzw. erbvertraglichen Verfügung des Erblassers ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den mit dem Vermächtnis Belasteten auf Erfüllung des Vermächtnisses zu. 

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Wünsche. Als Rechtsanwalt und Steuerberater achten wir dabei sowohl auf die zivilrechtlich wie auch die steuerrechtlich beste Gestaltung.

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