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Schenkungen

Mit einer Schenkung will der Schenker dem Beschenkten ein Recht oder eine Sache unentgeltlich zuwenden. Unterschieden wird hierbei zwischen der lebzeitigen Schenkung sowie der Schenkung auf den Todesfall.

Das Zivilrecht fordert die notarielle Beurkundung der Schenkung. Ein Formmangel wird jedoch durch Vollzug der Schenkung geheilt.

Eine Schenkung unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer. Die Beratung durch den Steuerberater/Rechtsanwalt bietet sich daher an, um den Vorgang rechtssicher und steuergünstig zu gestalten.

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