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Recht - Unternehmensnachfolge

Häufig stellt das Unternehmen das Lebenswerk des Unternehmers dar. Damit eine Fortführung des Unternehmens auch nach dem Ausscheiden oder dem Tod des Unternehmers in dessen Sinne gewährleistet ist, sollte die Unternehmensnachfolge frühzeitig und profesionell geplant und gestaltet werden.

Dabei spielen sowohl zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Komponenten eine Rolle, weshalb die Beauftragung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters nahezu unumgänglich erscheint. Wir beraten Sie bei der Übertragung Ihrer Firma auf die nächste Generation oder einen Käufer des Unternehmens.

Dabei achten wir insbesondere darauf, dass

  • die Wünsche des Unternehmers bereits zu einem frühstmöglichen Zeitpunkt rechtssicher umgesetzt werden,
  • die Gesellschaftsverträge des Unternehmens insoweit angepasst und laufend nach aktueller Rechtslage überprüft werden,
  • Ehegatten und Kinder des Unternehmers abgesichert oder - wenn gewünscht - von der Einwirkung auf das Unternehmen ausgeschlossen werden,
  • die Fortführung des Unternehmens durch die Erben nicht durch Pflichtteilsansprüche gefährdet ist,
  • die Übertragung des Unternehmens nicht zur Steuerfalle wird,
  • wenn notwendig ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.
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