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Praxiskauf/Praxisverkauf

Entschließt sich ein Rechtsanwalt/Steuerberater seine Kanzlei auf einen Nachfolger zu übertragen, so stehen sich die Interessen der beiden Vertragsparteien gegenüber. Einigkeit besteht regelmäßig darüber, dass die Übertragung rechtssicher ablaufen muss, damit es keine Streitigkeiten nach der Abwicklung gibt. Unterschiedlich sind die Vorstellungen von Käufer und Verkäufer häufig, wenn es um die Bewertung der Kanzlei und damit den Kaufpreis geht.

Der Kauf bzw. Verkauf der Praxis eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters erfordert eine sorgfältige zivil- und steuerrechtliche Betreuung. Wir bringen dafür die notwendige Erfahrung mit.

Für großes Interesse und vielfache positive Resonanz insbesondere bei Steuerberatern hat insoweit die Veröffentlichung von Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt aus dem November 2008 gesorgt. >>> Ansehen

Wichtige Informationen zum Beruf des Steuerberaters liefert auch www.steuerberaterinfo.de

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