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Pflichtteilsanspruch

Das Pflichtteilsrecht

spielt eine entscheidende Rolle bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchengegenüber Erben.

Da anhand einer letztwilligen Verfügung ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen werden kann, steht

  • Abkömmlingen
  • Eltern
  • Ehegatten und
  • Lebenspartnern

ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser besteht in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch nach Ausschlagung des Erbes können diese Personen den Pflichtteil geltend machen. Eine vollständige Enterbung der vorgenannten Personen ist daher rechtlich nicht möglich.

Der Pflichtteilsanspruch

ist immer auf die Zahlung eines Geldbetrags gerichtet, der Berechtigte hat keinen Anspruch auf einzelne Gegenstände des Nachlasses. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben und muss innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalles und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt, geltend gemacht werden. 

Als Rechtsanwalt beraten wir bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen unter Beachtung der Probelematik von Pflichtteilsansprüchen. Den Pflichtteilsberechtigten unterstützen wir bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber den Erben.

Als Steuerberater berücksichtigen wir die steuerlich günstigste Umsetzung Ihrer Wünsche.

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