Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: (0228) 91 17 30

Strategische Vermögensberatung 2007, Teil 2

I. Betriebliche Altersversorgung – Ab 2009 auch mit Sozialbeiträgen kalkulieren

Leistungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind lukrativ, da sie nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei bleiben. Das sind z. Zt. 2.520 EUR mit jährlich leicht ansteigenden Zahlen. Hinzu kommt noch ein Betrag von 1.800 EUR pro Jahr, der allerdings erst für nach dem 31.12.2004 erteilte Versorgungszusagen wirkt. Darüber hinaus werden auf die Leistungen des Arbeitsgebers bis 2008 keine Sozialabgaben fällig; das gilt allerdings nicht für die zusätzlichen 1.800 EUR. Arbeitnehmer haben ein generelles Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Den Durchführungsweg sowie den Anbieter kann jedoch der Arbeitgeber bestimmen. Insgesamt lässt sich über die bAV mit wenig Eigenleistung für die Zukunft effektiv sparen.

Beispiel:

Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 40.000 EUR wandelt in 2007 2.520 EUR sowie den Zusatzhöchstbetrag von 1.800 EUR in eine Direktversicherung um.

 

 

ohne Direktversieherung      

mit Direktversicherung

Bruttolohn

40.000 EUR

35.680 EUR

Einkommensteuer hierauf

-9.223 EUR

-7.691 EUR

SolZ

-507 EUR

-423 EUR

Sozialabgaben 21 v.H.

-8.400 EUR

-7.871 EUR

Nettoeinkommen

21.870 EUR

19,695 EUR

Eigenleistung

 

2.175 EUR

Ersparnis

 

2.145 EUR

Zuschuss

 

49,7 v.H.

Bei dieser günstigen Ausgangslage sind jedoch drei Punkte zu beachten:

  • In der Auszahlungsphase kommt es zu einer nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG auf Renten oder Einmalzahlung,
  • Auf die Auszahlungen werden bei gesetzlich Krankenversicherten seit 2004 volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben,
  • Die Sozialabgabenfreiheit soll nur bis zum 31.12.2008 gelten, soweit Arbeitnehmer mit Löhnen unter der Beitragsbemessungsgrenze betroffen sind. Nicht betroffen von der Sozialversicherungspflicht sind gut verdienende Angestellte und hinsichtlich der Kranken- und Pflegekasse privat Versicherte.

Allerdings ist der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit noch nicht endgültig. Keine Änderungen sind hingegen im EStG geplant, hier bleibt es bei der Steuerfreiheit und der nachgelagerten Erfassung. Daher ergeben sich weiterhin Vorteile, vor allem bei Zusatzleistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung.

Berechnung bei Sozialversicherungspflicht 2009

 

 

ohne Direktversicherung    

mit Direktversicherung

Sozialabgaben 21 v.H.

-8.400 EUR

-8.400 EUR

Nettoeinkommen

21.870 EUR

19.166 EUR

Eigenleistung

 

2.704 EUR

Ersparnis

 

1.616 EUR

Zuschuss

 

37,41 v.H.

Arbeitnehmer sollten sich neben dem Grundfall auch Alternativen anschauen:

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL) lassen sich ebenfalls für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Gegenüber der klassischen Anlage der VL kann bei Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge bei gleichem Nettogehalt der doppelte Betrag investiert werden. Denn Sie sparen nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben bis 2008.
  • Bei Direktzusagen gibt es in der Ansparphase keine betragsmäßige Beschränkung für die Steuerfreiheit, Der Arbeitgeber kann insoweit eine Rückstellung nach § 6a EStG bilden.
  • Leistungen in eine Unterstützungskasse haben ebenfalls keine Höchstgrenze.
  • Außerhalb der Lohnzahlung kommt generell ein Riester-Vertrag in Betracht. Vor allem in der letzten Förderstufe ab 2008 gibt es hohe Zulagen, die sich pro Kind erhöhen. Auch für den Ehepartner als mittelbar Begünstigten gibt es die Förderung. Gutverdiener können zudem auch noch einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG geltend machen.

 

II. Anleihestrategie - Mit Zerobonds den Steuertermin in die ferne Zukunft verschieben

Der seit Jahresbeginn verminderte Sparerfreibetrag bietet ein zusätzliches Argument für ein Investment in Nullkupon-Anleihen, da sich die Steuerlast mangels laufender Zinszahlung vollständig in die Zukunft verlagern lässt. Dabei stehen Laufzeiten zwischen wenigen Monaten und bis zu 30 Jahren zur Auswahl; zwischenzeitliche Börsenverkäufe sind zusätzlich möglich. Der Zinseszinseffekt ohne Abgabenbelastung bewirkt eine attraktive Rendite ohne Wiederanlagerisiko der laufenden Zinszahlungen. Zerobonds, die erst 2026 fällig werden, kosten derzeit rund 40 % ihres Nennwerts, sodass Sparer fest mit Kurszuwächsen von 60 % innerhalb von 20 Jahren rechnen können. Wer nicht auf laufende Einnahmen angewiesen ist, kann mit wenig Kapitaleinsatz auf ein bestimmtes Ziel hin sparen. Idealerweise fällt dies in eine Phase des Rentenalters, da hier die Progression in der Regel geringer ist.

Denn Kapitaleinnahmen und Zinsabschlag fallen erst im Zeitpunkt der Fälligkeit oder bei einem vorzeitigen Verkauf an, da diese abgezinsten Papiere zu den Finanzinnovationen nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG zählen. Damit haben es die Besitzer von Zerobonds selber in der Hand, diesen Steuertermin zu bestimmen. Zudem fällt ein negativer Aspekt durch die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer weg: Der geballte Zinszufluss erhöht nicht mehr die Progression, sondern es bleibt bei pauschalen 25 v.H.

 

III. Lebensversicherung - Police aus Liechtenstein mit Konkursschutz und variabler Anlage

Eine im Fürstentum abgeschlossene Kapitallebensversicherung ist zwar seit 2005 im Inland bei Fälligkeit über § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ebenfalls steuerpflichtig, unter bestimmten Bedingungen (Laufzeit zwölf Jahre, Alter bei Fälligkeit ab 60) aber nur zur Hälfte. Dabei lockt das Modell liechtensteinischer Lebensversicherungen neben der moderaten Steuerbelastung mit einer flexiblen Anlagemöglichkeit der eingezahlten Gelder. Über die Steuerstundung können die erzielten Zinsen und Zinseszinsen erst einmal ohne Abgaben bis zur Fälligkeit anwachsen. Sie unterliegen auch weder während der Laufzeit noch bei Auszahlung der EU-Zinsrichtlinie, sodass kein Quellensteuereinbehalt erfolgt.

Einige Anbieter haben hierbei Versicherungspakete mit interessanten Konditionen geschnürt, die Vorteile im Gegensatz zu heimischen Policen mit ihren konservativen Grundsätzen bieten. Den Versicherten steht im Fürstentum die freie Anlagestrategie zur Verfügung und sie können sogar ihre bereits vorhandenen und bislang mit Zinsabschlag oder Kapitalertragsteuer belasteten Wertpapiere als Prämie einzahlen. Das derzeitige Depot wandert insoweit nur unter den Mantel einer Versicherungspolice, da Einmaleinzahlungen seit 2005 keine schädliche Handlung mehr darstellen. Anschließend wachsen die Kapitaleinnahmen ohne Steuerabzug an. Hinzu kommt der Versicherungsschutz. Dabei kann das Depot weiter über die Hausbank geführt werden.

Sofern Ehepartner, Lebensgefährte oder Nachkommen als Begünstigte eingesetzt sind, kommt es zu einem so genannten fürstlichen Konkursprivileg. Gläubiger des Versicherten haben hierauf im Insolvenzfall keinen Zugriff. Die Liechtensteiner Modelle können auch als Rürup-Rente konzipiert sein. Dann lassen sich die Prämien bis zu 20.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Das ist bei den Liechtenstein-Versicherungen ohne Probleme möglich, da das Fürstentum zum EWR-Raum gehört.

 

IV. Rentenfonds - Wenig Zins und viel Kursgewinn

Aufgrund des gesunkenen Sparerfreibetrags überbieten sich die Kreditinstitute mit neuen steueroptimierten Rentenfonds, die verstärkt auf Kursgewinne statt Zinserträge setzen. In den vergangenen Jahren war die Rendite dieser Fonds eher mager und war höchstens für Sparer mit Spitzenprogression einen Blick wert. Das könnte sich bei den neuen Produkten ein wenig verbessern, da sie nicht einfach nur auf Anleihen setzen, die unter ihrem Nennwert notieren.

© 2024 Kanzlei Arndt | infokanzlei-arndtcom