Kapitalerträge in Deutschland werden regelmäßig von den Kreditinstituten der Kapitalertragsteuer unterworfen, welche direkt einbehalten wird. Erhalten Sie in einem anderen Land Zinsen, wird dort in der Regel ebenfalls eine Steuer einbehalten. Da Sie diese ausländischen Zinsen auch in Deutschland versteuern müssen, käme es in einem solchen Fall zu einer doppelten Steuerzahlung. Um das zu vermeiden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die regeln, welches Land besteuern darf und, falls beide besteuern dürfen, wie die doppelte Steuer kompensiert wird. Dies erfolgt zum Beispiel durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die zu zahlende deutsche Steuer. Das Finanzgericht Münster (FG) musste im Streitfall entscheiden, bis zu welcher Höhe die Anrechnung möglich war.
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