Wir schauen in diesem Zusammenhang auf eine erfolgreiche Historie unserer Kanzlei zurück. Garant für diesen Erfolg ist regelmäßig, den äußerst sensiblen Prozess der Unternehmensnachfolge in gebotener zeitlicher Ruhe und mit viel Übersicht und Sensibilität zu begleiten.
Mittelständische bis börsennotierte Unternehmen greifen dabei auf unsere Beratung zurück. Wir führen gemeinsam mit den aktuellen Inhabern das Unternehmen in die nächste Generation oder unterstützen den Verkauf an familienfremde Investoren. Häufig lässt sich auch ein Übergang an qualifizierte lngjährige Mitarbeiter umsetzen, sofern Nachfolger nicht innerhalb der Familie zur Verfügung stehen.
Unser Augenmerk liegt immer auch darauf, den Übergabeprozess dazu zu nutzen, die gesellschaftsrechtliche Organisationsstruktur einer kritischen Prüfung zu unterziehen und ggf. neu aufzustellen.
Alle relevanten Themen der Nachfolgeplanung, wie Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Umwandlungssteuerrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Kartellrecht beraten wir dabei aus einer Hand.
Dabei werden Nachfolgeplanungen innerhalb der Familie dahingehend initiiert, dass eine vorweggenommenen Erbfolge im Interesse der Unternehmerfamilie unter Ausnutzung der steuerlichen Vergünstigungen bis zu 100% von der Erbschaft-/Schenkungsteuer befreit wird. Da, wo aufgrund gesetzlicher Schranken keine vollständige Befreiung erreicht werden kann, stehen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer Bewertungsabschläge speziell für Familienunternehmen zur Verfügung.
Dies alles geschieht unter Berücksichtigung möglicher Verflechtungen privater und betrieblicher Bereiche, wie sie insbesondere bei Personengesellschaften vielfach anzutreffen sind. Hier gilt es, eine Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden.
Dies ist nur ein grober Überblick der speziellen Anforderungen an den Berater im Kontext einer Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen. Sprechen Sie uns an.