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Thema Dezember 2007: Lohnende Steuerstrategien für Selbständige zum Jahresende

Durch die Unternehmensteuerreform kommt es zu einer Reihe von gesetzlichen Änderungen im Bereich der Gewinnermittlung und vor allem der AfA-Regeln.

Nachdem im Vorjahr die Umsatzsteuer in den Fokus gerückt war, ist es nun die Gewerbesteuer mit vielen punktuellen Änderungen. Hinzu kommen ab 2008 mit der sog. Reichensteuer und der Thesaurierungsoption für Personengesellschaften zwei neue Tarife bei den Gewinneinkünften.

Nachfolgend stellen wir die Wichtigsten und aktuell notwendigen Jahresendstrategien vor. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um eine punktuelle Übersicht handeln kann, welche die umfassende und individuelle Beratung durch den Rechtsanwalt/Steuerberater nicht ersetzt.

· Zwar ändern sich die Ertragsteuersätze für Selbstständige zur Jahreswende nur bei Einkommen oberhalb von 250.000 EUR durch die sog. Reichensteuer, eine Gewinnverschiebung kann sich jedoch auch bei unterschiedlicher Progression in 2007 und 2008 lohnen. Bilanzierende können unter diesem Aspekt Lieferungen erst später ausführen oder vom Kunden abnehmen lassen oder anstehende Reparaturen und Beratungsleistungen vorziehen. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht zur Gewinnverlagerung die Steuerung der Zahlung über das Zu- und Abflussprinzip in § 11 EStG. Im Vorgriff auf das Jahresergebnis sollte eine Anpassung der Vorauszahlungen geprüft werden. Für 2008 ist hierzu im Gegensatz zur Körperschaftsteuer kein amtlicher Vordruck nötig.

· Bereits für den Jahresabschluss 2007 ist der neue Investitionsabzugsbetrag zu berücksichtigen, wenn das Wirtschaftsjahr nach dem 17.8.2007 endet. Wurde in 2006 noch eine Ansparrücklage gebildet, darf hierfür ein Prognosezeitraum von drei Jahren verwendet werden. Gleichzeitig ist die Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 1 EStG a.F. bei der Berechnung des Investitionshöchstbetrages einzubeziehen. Dieser wurde auf 200.000 EUR angehoben. Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen hingegen beachten, dass sie den Investitionsabzugsbetrag nur noch bei Gewinnen bis 100.000 EUR bilden dürfen, und Existenzgründer genießen keine gesonderten Privilegien mehr.

· Ab 2008 entfällt die degressive AfA und der Sofortabzug wird auf geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 EUR begrenzt. Daher ist es ratsam, den Erwerb beweglicher Wirtschaftsgüter noch in 2007 vorzunehmen. Das gilt auch, wenn noch eine Vielzahl von Gegenständen unter 150 EUR angeschafft werden und die AfA über die Nutzungsdauer verteilt werden soll. Ab 2008 gilt zwingend der Sofortabzug. Wirtschaftsgüter zwischen 150 EUR und 1.000 EUR werden ab dem Jahreswechsel zwangsweise über fünf Jahre abgeschrieben. Das ist insbesondere beim PC mit dreijähriger Nutzungsdauer nachteilig.

· Personenunternehmen können ab 2008 für bilanzierte und nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbesteuerung mit 28,25 v.H. nutzen. Dies lohnt für Selbstständige mit hoher Progression und einer Liquidität, die es erlaubt, die Gewinne mindestens sieben Jahre, besser sogar mehr als zehn Jahre, zu thesaurieren. Dann wird der Nachversteuerungsschaden von dem Steuerstundungseffekt überkompensiert. Berater sollten ihre Mandanten von Anfang an darauf hinweisen. Hier können ggf. in 2007 noch notwendige Entnahmen getätigt werden. Da Personengesellschafter diese Option nur bei einer Beteiligung ab 10 v.H. nutzen dürfen, kann eine Aufstockung der Quote empfehlenswert sein.

· Kommanditisten, stille Gesellschafter oder Unterbeteiligte sollten mit Blick auf § 15a EStG prüfen, ob es durch die Zuweisung von Verlusten zu einem negativen Kapitalkonto kommt oder sich dieses erhöht. Damit die negativen Einkünfte sofort verrechenbar sind, kommt eine Erhöhung des Kapitalkontos vor dem Jahresende oder der Eintrag einer höheren Haftungssumme im Handelsregister noch vor Silvester in Betracht. Dabei kann die aktuelle BFH-Rechtsprechung genutzt werden, wonach die nicht zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos verbrauchte Einlage in späteren Wirtschaftsjahren für entstehende oder erhöhende negative Kapitalkonten ausgleichsfähig bleibt.

· Auch ein Wechsel der Gewinnermittlungsart sollte überdacht werden. Hier ist die steuerliche Buchführungspflichtgrenze gemäß § 141 AO schon 2007 von 350.000 EUR auf 500.000 EUR Umsatz gestiegen. Ab 2008 kommt die Erhöhung der Gewinngrenze von 30.000 EUR auf 50.000 EUR hinzu. Ein Umstieg auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung lohnt, wenn Betriebe generell einen hohen Forderungsbestand oder bezahlten Warenbestand ausweisen.

· Grundsätzlich sind die gesamten Finanzierungsaufwendungen einem kritischen Blick zu unterwerfen. Zwar greift die neue Zinsschranke ab 2008 bei mittelständischen Betrieben in der Regel aufgrund der Freigrenze von 1 Mio. EUR nicht, dafür kommen aber die geänderten Hinzurechnungsregeln zum gewerbesteuerlichen Gewinn im neuen Jahr zur Anwendung. Hier werden Schuldzinsen statt mit 50 v.H. nur noch mit 25 v.H. addiert, dafür aber auch mit dem kurzfristigen Aufwand unter Ansatz des neuen Freibetrags von 100.000 EUR. Durch diese Umstellung ist es für 2007 letztmals ratsam, Dauerschulden etwa durch gezielte private Überweisungen auf ein Firmenkonto zu vermeiden.

· Ab dem Jahreswechsel müssen gezahlte Mieten, Pachten und Leasingraten teilweise dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Damit kann es sogar bei Verlusten zur Zahlung der Kommunalabgabe kommen, wenn etwa teure Räume im Innenstadtbereich gemietet oder das Anlagevermögen überwiegend geleast wird. Kauf statt Miete kann hier zukünftig helfen, um diesen Kostenfaktor mit Blick auf die Gewerbesteuer zu reduzieren. Der Kreditaufwand wird künftig nur noch zu 25 v.H. hinzugerechnet.

· Hinzu kommen die unveränderten Regelungen zum gekürzten Betriebsausgabenabzug über § 4 Abs. 4a EStG. Um schädliche Überentnahmen zu vermeiden, lohnen bis zum Jahresende gewinnerhöhende Maßnahmen oder Einlagen. Der eingelegte Betrag kann später wieder entnommen werden – zur Vermeidung eines Gestaltungsmissbrauchs jedoch erst nach ein paar Wochen. Beachten sollten Personengesellschaften hierbei die neue BFH-Rechtsprechung, wonach eine gesellschafterbezogene Ermittlung und Zuordnung der Überentnahme erfolgt. Ohne entsprechende Anpassungen kann es dazu kommen, dass der Sockelbetrag ins Leere läuft, soweit einzelne Gesellschafter keine Überentnahmen getätigt haben.

· Im Hinblick auf die Abgeltungsteuer 2009 kann es sich lohnen, bereits frühzeitig über die Einlage von Anteilen an Kapitalgesellschaften ins Betriebsvermögen und die Entnahme von Zinspapieren nachzudenken. Dadurch unterliegen Aktien dem Teileinkünfteverfahren und Anleihen im Privatbereich dem moderaten Pauschalsteuersatz von 25 v.H. Zudem muss der Kostenaufwand für die Geldanlage neu geregelt werden, um den Nachteilen des wegfallenden Werbungskostenabzugs zu entgehen. Insbesondere bei fremdfinanzierten Wertpapieren ist – soweit möglich – eine Zuordnung auf die gewerblichen Einkünfte ratsam.

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