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Fachanwalt für Steuerrecht Köln/Bonn: Unsere Kompetenzen

Als Fachanwalt für Steuerrecht in Köln und Bonn können wir steuerrechtliche Fragestellungen, die über die rechtlichen und fachlichen Kompetenzen des reinen Steuerberaters hinausgehen, zielführend bearbeiten. Hierzu zählen insbesondere die Beratung bei Selbstanzeigen und im Steuerstrafrecht, die Vertretung im Steuerstreit vor den Finanzgerichten und dem BFH, die Wahl der richtigen Rechts- und Gesellschaftsform bei Unternehmensgründungen, die Beratung bei Unternehmenskäufen und –verkäufen, Fragen der Unternehmensnachfolge sowie Schadensersatzklagen bei Steuerberaterhaftung.

 

Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht

Der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer Köln verliehen. Voraussetzungen hierfür sind, dass der Rechtsanwalt über Grundkenntnisse der Buchführung und des Bilanzwesens sowie besondere Kenntnisse im Bereich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie schließlich des Verfahrensrechts und des Steuerstrafrechts verfügt. Zusätzlich muss ein Fachanwalt für Steuerrecht mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und insgesamt 50 Fälle aus dem Bereich des

Steuerrechts bearbeitet haben, davon zumindest zehn Rechtsbehelfsverfahren. Diese Fälle müssen in den drei Jahren vor dem Zulassungsantrag bearbeitet worden sein.

 

Mehrfachqualifikation

Aus der laufenden Beratung des Steuerberaters ergeben sich häufig konkrete Rechtsfragen des Zivilrechts und des Strafrechts. Aus berufsrechtlichen Gründen ist der Steuerberater in vielen Fällen nicht berechtigt, Rechtsauskunft zu geben. Hierfür bedarf es dann eines Rechtsanwalts. Umgekehrt bestehen bei Rechtsanwälten in weiten Bereichen keine steuerlichen Kenntnisse. Auch der Fachanwalt für Steuerrecht ist auf dem Gebiet des Bilanzsteuerrechts sowie der Deklarationsberatung (Erstellung von Steuererklärungen) vielfach nicht spezialisiert. Es bietet sich daher an, einen Berater zu suchen, der sowohl Fachanwalt für Steuerrecht als auch Steuerberater ist.

 

Steuerstrafrecht

Der Fachanwalt für Steuerrecht ist besonders gefragt im Bereich des Steuerstrafrechts. Die Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung bei Vorwurf der Steuerhinterziehung erfordert die Beherrschung des Strafrechts genauso wie des Steuerrechts. Im Sinne des Mandanten sind hier unaufgeregt und effektiv Lösungen zu finden.

 

Strafbefreiende Selbstanzeige

Die Sonderthematik der Selbstanzeige hat eine gewisse Popularität in den Medien erlangt. Hier gilt es, den Mandanten durch fachlich versierte Arbeit weitestgehend von der Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung und den Strafgerichten fernzuhalten. Der Fachanwalt für Steuerrecht hat dabei die strafprozessualen Grundkenntnisse sowie steuerliche Sonderkenntnisse vorzuweisen.

 

Laufende Steuerberatung

Der Fachanwalt für Steuerrecht übernimmt in der Regel – sofern keine Doppelqualifikation vorliegt -  keine laufende Steuerberatung, dies ist das klassische Beratungsfeld des Steuerberaters. Hier sind wir als Steuerberater für Sie tätig.

Bei Fragen stehen wir Ihnen in unseren Büros in Köln und Bonn gerne zur Verfügung. 

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