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Vorwegabzug bei unterschiedlich sozialversicherungspflichtigen Ehegatten |
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Ist ein Ehegatte mit seinem Gehalt sozialversicherungspflichtig und der
andere Ehegatte sozialversicherungsfrei, so ist die Bemessungsgrundlage
für den Vorwegabzug bei den Sonderausgaben getrennt für jeden
Ehepartner zu ermitteln. Dies haben, entgegen der Auffassung der
Finanzverwaltung, einige Finanzgerichte entschieden. Da hierzu beim BFH
Revision eingelegt wurde, sollte in vergleichbaren Fällen die
Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
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