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Voraussetzungen der freiberuflichen Tätigkeit eines Krankenpflegers |
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Die Einstufung der Tätigkeit eines Krankenpflegers als freiberuflich
setzt voraus, dass – bei Einsatz qualifizierter Mitarbeiter – entweder
der Krankenpfleger persönlich wesentliche Pflegearbeiten übernimmt oder
seine Mitarbeiter fachlich instruiert und kontrolliert und so auf die
Behandlung jedes Patienten Einfluss nimmt. Ferner hat der BFH in seinem
Beschluss vom 13.06.2003, Az.: IV B 171/01 entschieden, dass eine
persönliche Beziehung zur Mehrzahl der Patienten bestehen muss.
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