Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG auf dem Prüfstand

Entgegen der bisherigen Rechtsauffassung des BFH hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG selbst bei wirtschaftlicher Belastung für den Erben für rechtswidrig. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, die Entscheidung steht noch aus.

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