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Steuerpflicht des anteiligen Gewinns, der bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung auf das häuslic |
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Vorsicht geboten ist bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung, die
innerhalb der letzten zehn Jahre angeschafft wurde und nun mit Gewinn
veräußert wird. Das Finanzgericht Münster hat die zehnjährige
Spekulationsfrist auf den Teil des Veräußerungsgewinns angewendet, der
auf das häusliche Arbeitszimmer entfällt. Es sei nicht die ansonsten
geltende Zweijahresfrist maßgeblich, da das Arbeitszimmer nicht zu
eigenen Wohnzwecken genutzt werde. (Revision anhängig)
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