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Kündigung des Vorstands durch den Aufsichtsratvorsitzenden mangels Vollmachtsnachweises unwirksam |
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Fügt der Aufsichtsratsvorsitzende einer an den Vorstand gerichteten
schriftlichen Kündigung weder den entsprechenden Aufsichtsratsbeschluss
noch eine Vollmachtsurkunde im Original bei, ist der empfangende
Vorstand zur Zurückweisung von Abberufung und Kündigung berechtigt.
Gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf wurde Revision eingelegt.
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