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Testamente

Im Mittelpunkt der Beratung der Beratung durch den Rechtsanwalt für Erbrecht steht regelmäßig das Testament. Mit dem Testament dokumentiert der Erblasser seinen letzten Willen und kann von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelungen für seinen Nachlass bestimmen.

Der Steuerberater/Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt den Erblasser dabei und findet die richtige Gestaltung sowohl für das Erbrecht als auch für die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer.

Dabei achten wir insbesondere darauf, dass 

  • das Testament in der richtigen Form aufgestellt und verwahrt wird,
  • nur ein Testament errichtet wird, wenn auch eine Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge gewünscht ist,
  • vielleicht ein Erbvertrag die bessere Lösung ist,
  • bei Verheiratung die Vor- und Nachteile eines Ehegattentestaments geprüft werden,
  • Erbrecht und Steuerrecht perfekt aufeinander abgestimmt sind,
  • der Wunsch nach Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten soweit rechtlich möglich realisiert wird,
  • Auslandsbezüge des Vermögens bzw. der Erben berücksichtigt werden,
  • wenn notwendig ein Testamenstvollstrecker bestimmt wird,
  • das Testament regelmäßig an die aktuelle Rechtslage angepasst wird.
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