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Gewerbliche Tätigkeit eines Krankengymnasten durch medizinisches Gerätetraining |
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Eine Krankengymnastikpraxis, die ein medizinisches Gerätetraining
anbietet, tritt hierdurch in Wettbewerb zu gewerblichen Fitnessstudios.
Regelmäßig handelt es sich bei diesem Training um eine
Präventivmaßnahme ohne ärztliche Verordnung. Durch Verfügungen der OFD
Nürnberg, 11.07.2003, S 2246 – 136/St 31 und der OFD München,
11.07.2003, S 2246 – 37 St 41/42, wurden die Finanzämter daher gebeten,
die Einkünfte aus dem medizinischen Gerätetraining als gewerbliche
Einkünfte zu behandeln.
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