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Gewerbliche Einkünfte eines Arztes aus dem Betrieb einer Privatklinik |
Mit Urteil vom 02.10.2003, Az.: IV R 48/01 hat der BFH zur
Qualifizierung von Einkünften eines Arztes aus dem Betrieb einer
Privatklinik Stellung genommen. In Abkehr von der bisherigen
Rechtsprechung erzielt der Arzt danach gewerbliche Einkünfte aus dem
Klinikbetrieb und freiberufliche Einkünfte aus den von ihm erbrachten
stationären ärztlichen Leistungen, sofern die klinischen und ärztlichen
Leistungen gesondert abgerechnet werden. Ferner stellten die Richter
fest, dass eine Befreiung von der Gewerbesteuer aus dem Klinikbetrieb
nicht in Betracht komme, wenn die Patienten der Privatklinik
ausschließlich ärztliche Wahlleistungen i. S. d. § 7 BPflV 1985 in
Anspruch nehmen würden.
Grundlage der Entscheidung ist die einzelunternehmerische Tätigkeit des
Arztes. Nur diese ermöglicht die Trennung gewerblicher von
freiberuflichen Tätigkeiten, soweit diese nicht unlösbar miteinander
verknüpft sind. Einer solchen Aufteilung im Rahmen von
Personengesellschaften steht § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG entgegen.
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