Dezember 2011: Steuertipps zum Jahreswechsel 2012

Das Jahresende naht. Grund genug für uns - wie jedes Jahr - auf eine Vielzahl von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die ggf. noch dieses Jahr umgesetzt werden sollten.

Herr Stefan Arndt steht Ihnen als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Köln, Bonn und Düsseldorf für Termine zur Verfügung.

Steuertipps des Steuerberaters zum Jahreswechsel: Privatbereich

Gezielte Jahresendstrategien sind nicht nur bei den einzelnen Einkunftsarten, sondern auch im privaten Bereich ratsam. Folgende Strategien sind auf ihre Anwendungsmöglichkeit zu überprüfen:

 

  • Da sich die Tarife für die Einkommen- und Abgeltungsteuer 2012 nicht verändern, lohnt das Verlagern oder Vorziehen von Einnahmen und Ausgaben auf 2011 oder 2012, sofern Unterschiede in der Höhe des individuellen Gesamteinkommens mit entsprechend unterschiedlicher Steuerprogression in beiden Jahren erwartet werden. Dies kann sich auch aus einer in 2012 geplanten Hochzeit ergeben oder wenn Ehegatten aufgrund einer Trennung in 2011 letztmalig Splitting erhalten. Dabei sind Zins- und Liquiditätswirkungen zu berücksichtigen, wenn etwa hohe Investitionen nur aus steuerlichen Gründen vorgezogen werden sollen.

 

  • Durch die Steuerung des Zahlungstermins bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen kann eine Einkommensverlagerung erfolgen. Das gilt beispielsweise für Kirchensteuer, Spenden, dauernde Lasten oder Unterhaltsleistungen. Dabei ist die Zehntageregel in § 11 EStG bei regelmäßigen Leistungen anzuwenden.

 

  • Werden Erstattungen bei Versicherungen oder Kirchensteuer erwartet oder steht ein steuerfreier Zuschuss zur Krankenkasse an, sollte die Zahlung in 2011 angestrebt werden. Das vermeidet die in 2012 eingeführte Verrechnung mit Aufwendungen sowie die Hinzurechnung eines Erstattungsüberhangs zum Gesamtbetrag der Einkünfte.

 

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden ab 2011 nur berücksichtigt, wenn die entsprechenden Daten der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Vorausbezahlte Prämien von mehr als dem Zweieinhalbfachen der Jahresbeiträge sind erst in dem Jahr zu berücksichtigen, für das sie geleistet wurden.

 

  • Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und ein Erststudium gehören aufgrund der neuen BFH-Rechtsprechung zwar nur noch selten zu den Sonderausgaben, sondern sind in der Regel Werbungskosten und Betriebsausgaben. Da dies aber gesetzlich rückwirkend wieder ausgehebelt wird, haben entsprechende Anträge auf Berücksichtigung kaum Aussicht auf Erfolg.

 

  • Die Verlagerung von Ausgaben vor den Jahreswechsel oder in das neue Jahr lohnt in Hinsicht auf die zumutbare Eigenbelastung. Um eine möglichst optimale steuerliche Wirkung erreichen zu können, lohnt eine Zusammenballung der Zahlungen.

 

  • Zu den außergewöhnlichen Belastungen sind die durch das Steuervereinfachungsgesetz rückwirkend für alle am 5.11.2011 noch offenen Fälle geänderten Nachweisregeln zur Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen und Hilfsmitteln sowie auch die besonders umfangreiche aktuelle BFH-Rechtsprechung zu beachten. Die Urteile betreffen insbesondere Krankheitskosten, die künstliche Befruchtung, Obliegenheitspflichten bei Unterhaltsleistungen, Unterbringung im Alten- und Pflegeheim sowie den Hausumbau aufgrund von Behinderung oder Krankheit.

 

  • Laut BFH können auch Kosten für einen Zivilprozess unabhängig davon außergewöhnliche Belastungen sein, wer den Prozess gewonnen hat und wer Kläger oder Beklagter gewesen ist. Es müssen aber zumindest hinreichende Erfolgsaussichten bestanden haben. Eine eventuelle Erstattung der Rechtsschutzversicherung ist abzuziehen. Diese Grundsätze lassen sich auch auf andere Gerichtsverfahren übertragen, etwa für Verwaltungs-, Sozial-, Straf- und privat veranlasste Finanzgerichtsverfahren. Aufwendungen für Arbeitsgerichtsverfahren gehören hingegen weiterhin zu den abzugsfähigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

 

  • Bei noch vorhandenen Verlustvorträgen aus 2011 oder erwarteten negativen Einkünften im laufenden Jahr verpuffen Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen wirkungslos. Daher ist durch die Steuerung des Zahlungstermins eine Kostenverschiebung auf 2012 ratsam.

 

  • Für die Steuererklärung 2010 läuft am 31.12.2011 und in Hessen am 28.2.2012 die Abgabefrist aus, wenn sie vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gefertigt werden soll.

 

  • Soll auf Antrag für 2011 die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG angewendet werden, sollte die Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte besorgt werden. Der Nachweis entfällt nicht mit dem bloßen Hinweis darauf, keine derartigen Einkünfte erzielt zu haben.

 

  • Die Einkommensteuer verjährt bei Bescheiden für 2006 mit Ablauf des Jahres 2011, wenn die Steuererklärungen in 2007 abgegeben wurden. Daher sollten diese Unterlagen noch einmal genau geprüft werden. Stehen Steuerbescheide für 2006 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, ist ein rechtzeitiger Änderungsantrag ratsam.

 

  • Fällt das erwartende zu versteuernde Einkommen geringer als im Vorjahr aus, sollte ein Antrag auf rückwirkende Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 2011 oder im Vorgriff für 2012 gestellt werden. Ein Antrag auf Anpassung ist auch bei höheren Vorauszahlungen sinnvoll, um anschließend Steuerzinsen auf Nachzahlungsbeträge zu vermeiden. Anleger können bereits im Rahmen der Vorauszahlungen berücksichtigen lassen, dass ihr Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungsteuertarif liegt und sie die Günstiger-Prüfung für die privaten Kapitaleinnahmen für ihre im Gesamtjahr bezogenen Kapitaleinnahmen in Anspruch nehmen wollen. Diese Option ist sinnvoll, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 15.800 EUR pro Person liegt.

 

  • Verluste aus dem Verkauf von Gebrauchsgütern fallen nur noch dann unter die Spekulationsgeschäfte, wenn die Gegenstände bis zum 13.12.2010 angeschafft wurden. Daher kann ein Restbestand beim zügigen Verkauf binnen Jahresfrist Verluste im Rahmen des § 23 EStG retten. Sofern die Güter zumindest in einem Jahr zur Einkünfteerzielung genutzt wurden, ist die zehnjährige Spekulationsfrist verwendbar.

 

  • Bei Angehörigenverträgen in den Bereichen Lohn, Schuldzinsen und Miete ist es generell ratsam, sie turnusmäßig auf ihre Fremdüblichkeit hin zu prüfen. Geplante Anpassungen für 2012 sollten noch vor dem Jahreswechsel schriftlich vereinbart werden. Besonders zu beachten sind der BMF-Erlass zu Darlehensverträgen, der auf andere Bereiche übertragbar ist, sowie die geänderten Prozentsätze bei der verbilligten Wohnungsvermietung mit Wegfall der Überschussprognose.

 

  • Infolge der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird ab 2012 grundsätzlich niemand mehr vor dem 62. Lebensjahr eine Altersrente erhalten. Daher kann für Neuverträge eine Leistung aus einem Riester-Vertrag erst ab Beginn der Altersrente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr - statt bisher dem 60. Lebensjahr - erbracht werden. Beim Abschluss eines Riester-Vertrags noch in 2011 werden damit nicht nur die Altersgrenze von 60 Jahren für die erste Auszahlung, sondern zudem Grund- und Kinderzulagen für das gesamte Jahr 2011 gesichert. Sparer, die jünger sind als 25 sichern sich durch den Abschluss in 2011 noch den Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 EUR. Dabei ist allerdings die Mindestsparsumme von 4 % des Vorjahreseinkommens zu beachten, wobei die Zulage selbst als Beitrag mitrechnet. Der Sonderausgabenabzug ist nur noch möglich, wenn der Anbieter die Beitragshöhe an die zentrale Stelle übermittelt. Die Zulage für 2009 entfällt, wenn dem Sparinstitut kein Antrag auf Förderung noch in diesem Jahr vorliegt. Ab 2012 wird ein Mindestbetrag von 60 EUR pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte eingeführt, eigene Beiträge mussten sie bislang nicht leisten. Um die Rückforderung von unberechtigt ausbezahlten Zulagen zu vermeiden, gibt es eine Nachentrichtungsmöglichkeit.

 

  • Schöpfen Selbstständige ihre Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen nicht aus, kommt der Abschluss einer Rürup-Police in Betracht. Von den Beiträgen lassen sich 72 % als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 14.400 EUR und 28.800 EUR bei Verheirateten absetzen. Vereinbaren Personen über 60 eine lebenslange Sofortrente gegen Einmalzahlung, wird diese bei Erstbezug in 2011 nur mit 62 % auf Dauer als sonstige Einnahme nach § 22 EStG erfasst. Rürup-Policen sind nur noch bei Zertifizierung und Einwilligung in die Datenübermittlung begünstigt.

 

  • Sofern die Höchstbeträge bei den Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen im Jahre 2011 noch nicht ausgeschöpft sind, rettet der rechtzeitige Auftrag an Handwerker oder Gärtner die Steuerermäßigung, wenn die Rechnung noch bis Jahresende beglichen wird. Sofern die bisherigen Aufwendungen bereits über dem Höchstbetrag liegen, sollten die weiteren Leistungen erst im neuen Jahr gezahlt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Einkommensteuerschuld 2011 Null betragen wird.

 

  • Unterhaltsleistungen sollten erst 2012 erfolgen, sofern die bedürftige Person im laufenden Jahr zu viel für die Steuervergünstigung selbst verdient hatte und der Verdienst in 2012 voraussichtlich wieder sinken wird. Ab 2012 fallen die Kapitalerträge nicht mehr unter die Einkünfte, sondern unter die eigenen Bezüge. Generell zu beachten ist die neue BFH-Rechtsprechung zur Prüfung der Bedürftigkeit bei Angehörigen und beim Ehegatten im Ausland.

 

  • Über eine Spende etwa in der Vorweihnachtszeit lassen sich gezielt die Sonderausgaben erhöhen, auch bei Zuwendungen ins EU- und EWR-Ausland. Wurde in Katastrophenfällen wie 2011 für Japan, gegen den Hunger in Ostafrika oder das Hochwasser in einigen Bundesländern gespendet, gelten bei Überweisungen vereinfachte Nachweisregeln.

 

  • Werdende Eltern sollten frühzeitig dem später zu Hause bleibenden Partner die günstige Steuerklasse III zuweisen, um die Bemessungsgrundlage für das spätere Elterngeld zu erhöhen.

 

  • Bei volljährigen Kindern bis 25 sollte überprüft werden, ob die Einkommensgrenze von 8.004 EUR voraussichtlich überschritten wird. Ansonsten kommt eine Verlagerung aufs Folgejahr in Betracht, weil Einkünfte und Bezüge 2012 für Kindergeld und -freibeträge nicht mehr relevant sind. Beachten Sie, dass zu den Einkünften 2011 noch der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags gehören. Keine positive Wirkung auf die Einkommensgrenze hat übrigens der Verzicht des Kindes auf einen Teil des ihm zustehenden Einkommens oder des Weihnachtsgelds.

 

  • Kinder über 18 (bis 25) sind ab 2012 nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung begünstigt. Insoweit ist zu beachten, dass ein beschäftigtes volljähriges Kind künftig einer schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen kann und damit die Förderung bei den Eltern entfällt. Unschädlich sind eine Wochenarbeitszeit unter 20 Stunden oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Mini-Job).

 

  • Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, kann ihn wegen desselben Kindes nur einer abziehen. Ist das Kind annähernd gleichwertig in die beiden Haushalte aufgenommen, können Vater und Mutter untereinander bestimmen, wem er zustehen soll. Diese Wahl lohnt sich in dem Fall, wenn sich der Entlastungsbetrag aufgrund der Progression bei der Person mit dem höheren Einkommen auswirken sollte. Treffen sie keine Bestimmung untereinander, steht der Entlastungsbetrag laut BFH demjenigen zu, an den das Kindergeld gezahlt wird.

 

  • Volljährige Kinder, die den neuen Bundesfreiwilligendienst leisten, werden berücksichtigt, anders als zuvor bei der Wehrpflicht und beim Zivildienst. Nach einem Beschluss auf Bund- Länderebene bleibt Bar- und Sachlohn im neuen Bundesfreiwilligendienst bis auf Weiteres steuerfrei.

 

  • Ab 2012 ändert sich die Übertragung von Freibeträgen in einigen Fällen. Das gilt für den Kinderfreibetrag von geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern, den Freibetrag für Betreuung- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bei Widerspruch eines Elternteils, der Übertragung der Freibeträge auf einen Stief- oder Großelternteil sowie die Übernahmen des Behinderten-Pauschbetrags vom Kind.

 

  • Ist der Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten noch nicht ausgeschöpft, rettet die Zahlung bis zum 31.12.2011 den Steuerabzug. Dies lässt sich durch das Abfluss-Prinzip über Vorauszahlungen von Aufwendungen erreichen. Eine Zahlung erst in 2012 bringt hingegen Vorteile, sofern der Höchstbetrag schon erreicht ist. Das gilt generell bei Eltern, bei denen einer nicht erwerbstätig ist. Ab dem Jahreswechsel kommt es dann nicht mehr darauf an, ob Vater oder Mutter nicht berufstätig sind. Da Kinderbetreuungskosten ab 2012 nicht mehr wie derzeit wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern einheitlich als Sonderausgaben abgezogen werden, können sie bei geringen Einkünften wirkungslos verpuffen. Leben nicht miteinander verheiratete Eltern zusammen, kann laut BFH nur derjenige Kinderbetreuungskosten abziehen, der sie bezahlt hat. Hier ist es ratsam, dass der besser verdienende Elternteil die Rechnungen begleicht und Neuverträge selbst abschließt. Zusammenveranlagte Eltern können ihre Ausgaben hingegen zusammenfassen.

Hinweise des Steuerberaters zum Investitionsabzugsbetrag mit Sicht auf 2012

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bietet der richtige Umgang mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonder-AfA mittelständischen Unternehmern und Freiberuflern stets ein großes Steuersparpotenzial. Dabei kann der Abzugsbetrag für beabsichtigte Erwerbe in 2012 bis 2014 in Betracht kommen. Droht für 2011 eine Überschreitung des gesunkenen Schwellenwerts von 235.000 EUR beim Betriebsvermögen und 100.000 EUR beim Gewinn für EÜ-Rechner, können zur Unterschreitung noch bis Jahresende Entnahmen oder Einnahmeverschiebungen getätigt werden.

 

Nach aktueller BFH-Rechtsprechung kann der Abzugsbetrag noch im Einspruchsverfahren gegen einen Schätzungsbescheid geltend gemacht und bereits eingereichte Unterlagen durch Einspruch und Klage vervollständigt werden. Keine Förderung gibt es für immaterielle Wirtschaftsgüter. Umstritten und beim BFH anhängig ist die Frage, ob die geplante Investition bei Betriebseröffnung laut Verwaltungsauffassung durch eine verbindliche Bestellung nachgewiesen werden muss oder ob dies - wie einige FG meinen - auch anders möglich ist. Existenzgründer sollten den Abzugsbetrag auch ohne Bestellung der Wirtschaftsgüter geltend machen.

 

Ein 2008 gebildeter Abzugsbetrag ist mit Ablauf der Dreijahresfrist Ende 2011 rückwirkend aufzulösen. Insoweit sollte eine weiterhin geplante Investition noch im laufenden Jahr erfolgen. Wird eine angedachte Investition doch nicht durchgeführt, sollte ein in 2009 oder 2010 gebildeter Abzugsbetrag im laufenden Jahr vorzeitig aufgelöst werden. Das mindert die Verzinsung der Steuernachforderung. Allerdings kommt es nach Auffassung des Niedersächsischen FG bei unterbliebener Investition nicht zur rückwirkenden Verzinsung, sondern diese setzt erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres mit dem aufgegebenen Vorhaben ein. Für 2011 läuft sie dann erst ab dem 1.4.2013, sodass sich Zinsen für eine Auflösung ganz vermeiden lassen. Der für Anschaffungen in 2011 gebildete Abzugsbetrag ist außerbilanziell dem Gewinn hinzuzurechnen. Da sich im zweiten Schritt die AfA-Bemessungsgrundlage um bis zu 40 % reduziert, muss es zu keiner Gewinnauswirkung kommen.

Steuerberater für Unternehmer: Steuerstrategien zum Jahresende 2011

  • Die E-Bilanz muss anders als ursprünglich geplant weder für 2011 noch für 2012 elektronisch übermittelt werden. Jahresabschlüsse dürfen weiter in Papierform abgeben werden. Diese muss nicht dem vorgegebenen E-Bilanz-Datensatz entsprechen. Verpflichtend ist eine E-Bilanz erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014. Längere Übergangszeiträume bis 2015 gibt es für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten sowie ergänzende Angaben bei Personengesellschaften. Trotz dieses terminlichen Aufschubs ist es ratsam, das Jahr 2012 für die Umstellung und Testläufe in der Buchhaltung zu nutzen und sich mit dem vom BMF Ende September veröffentlichten endgültigen Anwendungserlass zu beschäftigen. Die eigene Buchführung muss nicht zwingend auf die Mussfelder der Taxonomien angepasst werden. Die Felder und der gesamte Datensatz lassen sich auch ohne Wert erfolgreich übermitteln.

 

  • Trotz Terminverlegung bei der E-Bilanz sind für den Besteuerungszeitraum 2011 erstmals die betrieblichen Steuer- und Feststellungserklärungen zwingend elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Das beinhaltet bei Selbstständigen dann automatisch, dass sie im Rahmen der Einkommensteuer auch die privaten Überschusseinkünfte und sonstigen Angaben elektronisch vornehmen müssen. Ausnahmen sind ähnlich wie bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur in Härtefällen möglich.

 

  • Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass die Betriebsprüfung zunehmend das Verzögerungsgeld als Zwangsmittel einsetzt. Selbstständige sollten darauf achten, dass sie ihre elektronisch oder schriftlich erstellten Unterlagen und Daten zur Herausgabe bereithalten, auch in Hinblick auf die ab 2012 bundeseinheitlich geregelte zeitnahe Betriebsprüfung. Das einmal festgesetzte Verzögerungsgeld bleibt bestehen, wenn Belege oder Auskünfte verspätet doch noch gegeben werden.

 

  • Eine Betriebsunterbrechung oder -verpachtung gilt ab dem 5.11.2011 bis zu einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Stille Reserven bleiben steuerverhaftet, bis die erfolgte Betriebsaufgabe gegenüber dem FA erklärt wird. Sie wird dann auf den gewählten Zeitpunkt anerkannt, wenn dieser Termin dem FA spätestens drei Monate danach vorliegt.

 

  • Für 2011 brauchen als Herstellungskosten folgende Kosten noch nicht aktiviert zu werden: Kostenanteile der allgemeinen Verwaltung sowie für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Dies wird erst mit der Bekanntgabe neuer EStR verpflichtend, womit in 2012 zu rechnen ist.

 

  • Gehören mehrere Kfz zum Betriebsvermögen, ist der Privatanteil grundsätzlich für jeden Pkw anzusetzen. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten ist das Kfz mit dem höchsten Listenpreis anzusetzen. Zur Vermeidung überhöhter Gewinne sollten Fahrtenbücher statt der Listenpreismethode genutzt werden. Damit dies funktioniert, muss sofort ab Neujahr 2012 mit den Aufzeichnungen begonnen und der Kilometerstand an Silvester um 24 Uhr festgehalten werden. Die Ermittlung geringerer Privatanteile macht sich nicht nur ertragsteuerlich, sondern auch bei der Umsatzsteuer bezahlt. Für einen Werkstattwagen oder einen dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassenen Pkw ist kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln. Wird der Wagen nur gelegentlich für Pendelfahrten von der Wohnung aus genutzt, dürfen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil durch Einzelbewertung mit 0,002 % je Entfernungskilometer berechnen. Die Einzelbewertung ist bei der Gewinn-ermittlung nicht anwendbar, sodass Selbstständige gelegentlich mit dem Betriebs-Kfz zurückgelegte Strecken über ein Fahrtenbuch nachweisen müssen.

 

  • Gemischte Aufwendungen können jetzt nach der geänderten BFH-Rechtsprechung und dem dazu ergangenen BMF-Schreiben in Betriebsausgaben und Lebenshaltungskosten aufgeteilt werden. Insoweit sollten insbesondere die Buchungsvorgänge zu Geschäftsreisen und Firmen- sowie Fortbildungsveranstaltungen, aber auch andere Aufwandsposten mit Privatanteilen auf Gewinnminderungspotenzial durch weitere Betriebsausgaben durchforstet werden.

 

  • Wurden 2011 bewegliche Wirtschaftsgüter mit Nettopreisen bis 410 EUR erworben, gibt es wahlweise den sofortigen Betriebsausgabenabzug statt die lineare AfA. Die degressive AfA kann nicht mehr genutzt werden. Besonders im Dezember lohnt der vorgezogene Kauf von GwG, weil bei Sofort-AfA und Sammelbewertung die 1/12 AfA-Verteilung nicht gilt. Um für Käufe zwischen 2012 bis 2014 vorzeitig den sofortigen Betriebsausgabenabzug für GwG zu sichern, sollte der Investitionsabzugsbetrag für Kosten von bis zu 683 EUR genutzt werden. Dann wird beim Erwerb auf 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine Wertminderung abgezogen, das Ergebnis liegt unter 410 EUR und kann sofort den Gewinn mindern.

 

  • Der Kauf von teureren beweglichen Anlagegütern lohnt noch, wenn die Sonder-AfA von 20 % nach § 7g Abs. 5 EStG in Anspruch genommen werden kann. Die vorherige Bildung des Investitionsabzugsbetrags ist hierfür nicht notwendig.

 

  • Wird bei kleineren Rechtsfragen vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft erteilt, gibt es für ab dem 5.11.2011 neu gestellte Anträge durch das Steuervereinfachungsgesetz eine Bagatellgrenze von 9.999 EUR und Gebühren bis 196 EUR entfallen. Gleiches gilt beim alternativ vorgesehenen Zeitwert, wenn die Bearbeitung weniger als zwei Stunden dauert.

 

  • Viele aktuelle Verwaltungs-Schreiben sind für den Jahresabschluss 2011 zu beachten. Das beinhaltet beispielsweise ab 2011 ins Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter aufgrund der Neuregelung des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG in verschiedenen Fallgruppen, Gewinnauswirkungen und Nachweisen betrieblicher Geld- oder Sachspenden, die Aufbewahrung erfasster Bargeschäfte anhand von Registrierkassen und Taxametern, die Überführung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 EStG, die Übertragung privater Gegenstände an die Personengesellschaft auf verschiedenen Wegen, die Hinzurechnung von Finanzierungsaufwand bei der Gewerbesteuer sowie die vielen Neuregelungen zum UmwStG.

 

  • Zur Gewinnverschiebung können Bilanzierende Lieferungen erst später ausführen oder vom Kunden abnehmen lassen und anstehende Reparaturen und Beratungsleistungen vorziehen. Bei EÜ-Rechnern reicht die Steuerung der Zahlung über das Zu- und Abflussprinzip, wobei das gezielte Ausnutzen keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Die 10-Tage-Ausnahme-Regel des § 11 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 EStG gilt auch für die am 10.1.2012 fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung.

 

  • Generell ist ein Wechsel von der degressiven auf die lineare AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern aus dem Bestand zu prüfen, wenn die lineare Abschreibung höher ausfällt als die degressive Abschreibung.

 

  • Im Rahmen der Abschlussarbeiten sollte die Vornahme von Teilwert-AfA geprüft werden. Diese kommt bei abnutzbaren Anlagegütern in Betracht, wenn der Teilwert mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt. Bei Aktien und Fonds mit Aktienvermögen muss der Börsenkurs laut Verwaltungsansicht am Bilanzstichtag 2011 um mehr als 40 % oder 2010 und 2011 um mehr als 25 % unter dem Kaufpreis gesunken sein. Mehrere FG billigen dies bereits bei deutlich geringeren Kursverlusten. Hierzu sind Revisionen anhängig. Bei Anleihen rechtfertigen Kursverluste laut BFH hingegen noch keinen niedrigeren Bilanzansatz. Die Teilwert-AfA ist in der Handelsbilanz bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zwingend vorzunehmen, in der Steuerbilanz besteht ein Wahlrecht. Dieses sollte ausgeübt werden, wenn der Gewinn oder das Einkommen 2011 hoch ausfallen. Liegen hohe Verlustvorträge nach § 10d EStG vor, bleibt es beim Ansatz des Buchwertes.

 

  • Bilanzierende Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die Thesaurierungsbesteuerung für nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % nutzen. Dies lohnt aber nur bei hoher Progression und dauerhaft thesaurierten Gewinnen, um langfristig die Nachversteuerung von weiteren 25 % zu vermeiden. Der Antrag kann auch anteilig gestellt werden, wenn ein Teil des Jahresgewinns entnommen wird. Soll der laufende Verlust 2011 zurückgetragen werden, kann der 2010 gestellte Antrag auf Thesaurierungsbesteuerung insoweit zurückgenommen werden - bis zur Bestandskraft des Bescheids für 2010.

 

  • Kommanditisten, stille Gesellschafter oder Unterbeteiligte sollten mit Blick auf § 15a EStG prüfen, ob durch zugewiesene Verluste ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Zur Verrechnung der negativen Einkünfte kommt eine Erhöhung des Kapitalkontos oder der Eintrag einer höheren Haftungssumme im Handelsregister noch vor Jahresende in Betracht. Einlagen bringen gemäß § 15a Abs. 1a EStG kein nachträgliches Ausgleichs- oder Abzugsvolumen eines vorhandenen verrechenbaren Verlustes und sind daher so zu bemessen, dass sie lediglich den voraussichtlichen Verlust 2011 ausgleichen. Zur Berechnung, inwieweit sich das negative Kapitalkonto vergrößert hat, wird der Stand zu Beginn mit dem am Ende des Wirtschaftsjahres verglichen. Somit führt allein das Bestehen eines negativen Kapitalkontos nicht zur Versagung des Verlustausgleichs, sondern er muss sich durch die Verlusthinzurechnung vergrößert haben.

 

  • 6b-Rücklagen für Ersatzbeschaffung sind 2011 aufzulösen, wenn sie aus Abgängen von Grundstücken 2009 und beweglichen Wirtschaftsgütern 2010 stammen. Rücklagen aus 2007 sind mit Zinsaufschlag zum Ende 2011 aufzulösen, sofern keine Reinvestition erfolgt ist oder mit der Gebäudeherstellung begonnen wird. Zur Rettung kann noch die Übertragung auf einen geschlossenen 6b-Fonds in Betracht kommen. Derzeit ist der Übertrag stiller Reserven nur auf Reinvestitionen in einer inländischen Betriebsstätte möglich. Die EU-Kommission fordert jetzt eine Änderung von § 6b EStG, die grenzüberschreitende Transaktionen nicht länger benachteiligt. Fälle mit Anlagegütern im EU- und EWR-Raum sollten offengehalten werden.

 

  • Die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer nach § 35 EStG kann ganz oder teilweise verpuffen, wenn auf die gewerblichen Einkünfte wegen eines Verlustausgleichs oder -vortrags keine entsprechend hohe Einkommensteuer anfällt. Solche sich abzeichnenden Anrechnungsüberhänge können abgemildert werden, indem eine Verlagerung von Einkünften auf 2012 erfolgt.

 

  • Für 2001 oder früher erstellte Geschäftsunterlagen sowie 2005 oder früher erstellte Lohnkonten sowie Geschäftsbriefe und Ein- und Ausfuhrlieferunterlagen läuft die Aufbewahrungspflicht 2012 aus. Sie können im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zur Vernichtung vorsortiert werden. Benötigt werden die Belege noch, solange sie für nicht verjährte Steuerbescheide von Bedeutung sind. Werden gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen in Papierform und Daten per EDV nicht vollständig aufbewahrt, droht ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 EUR. Für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Die darf laut BFH unter Ansatz des Jahreswertes multipliziert mit 5,5 ermittelt werden.

 

  • Werden zum Jahresende Geschenke an Geschäftsfreunde verteilt, liegen nur bis zum Wert von 35 EUR netto pro Jahr und Empfänger abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Zudem sind diese Aufwendungen auf dem gesonderten Konto getrennt von den anderen Kosten zu buchen.

 

  • Die Gewerbesteuer gehört zwar nach § 4 Abs. 5b EStG nicht mehr zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben, in der Steuerbilanz ist jedoch weiterhin eine Rückstellung zu bilden. Dies hat mit dem vollen Betrag ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer zu erfolgen.

 

  • Negative Kapitaleinkünfte sind nur im Rahmen des § 20 EStG ausgleichbar. Verluste aus §§ 15, 18 EStG mindern aber umgekehrt Kapitaleinkünfte. Zur Verrechnung müssen diese mit der Steuerbescheinigung von der Bank auf der Anlage KAP angegeben werden.

Steuerberater für Kapitaleinkünfte: Maßnahmen zum Jahresende für Kapitalanleger

Nachfolgende Jahresendmaßnahmen sind im Rahmen der Abgeltungsteuer ratsam und noch vor Silvester umzusetzen:

 

  • Bei einem 2011 nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag können zusätzliche Kapitaleinnahmen durch den Verkauf von Anleihen vor dem Jahresende über Stückzinsen, der Kündigung von Festgeld und Laufzeitkonten oder der Realisierung von Kursgewinnen steuerfrei fließen. Sofern hingegen bei einer anderen Bank bereits Abgeltungsteuer anfällt, sollte eine Neuverteilung des Freistellungsbetrags rechtzeitig erfolgen, bevor die ersten Kapitalerträge 2012 fließen. Bei einer Heirat in 2011 kann rückwirkend für das gesamte Jahr noch ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt werden. Das führt zur Steuererstattung, wenn ein Gatte über dem Betrag von 801 EUR liegt, der andere hingegen nicht. Verluste verrechnen Kreditinstitute zwischen Eheleuten nur, wenn ein gemeinsamer Auftrag vorliegt. Dieser sollte generell erteilt werden. Geänderte und neu eingereichte Freistellungsaufträge müssen die Steuer-Identifikationsnummer enthalten, um gültig zu sein.

 

  • Damit nicht verrechnete negative Kapitaleinnahmen im Wege der Veranlagung positive Erträge von anderen Banken ausgleichen können, müssen die beiden Verlustverrechnungstöpfe spätestens bis zum 15.12.2011 abgerufen werden. Nur dann beginnt das Kreditinstitut 2012 wieder bei Null. Der fristgebundene Antrag kann getrennt für den allgemeinen Verlusttopf und den Verlusttopf für Aktien gestellt werden. Abgerufene Verluste können anschließend nicht zurück auf die Bank übertragen werden. Insoweit sollte dies genau überlegt werden. Zu viel abgerufene Beträge werden ansonsten beim FA konserviert, während bei den Kreditinstituten ab 2012 sofort Abgeltungsteuer auf positive Erträge anfällt.

 

  • Bei einem individuellen Steuerprogressionssatz unter 25 % ist der Antrag auf Günstigerprüfung ratsam. Dazu muss das zu versteuernde Einkommen inklusive der Kapitaleinkünfte bei Ledigen unter 15.800 EUR liegen. Der Antrag ist einheitlich für alle Kapitalerträge des Jahres zu stellen, inklusive der Einnahmen des Ehepartners. Der Antrag lohnt auch bei Rentnern, um den ansonsten unwirksamen Altersentlastungsbetrag von den Kapitaleinnahmen abziehen oder die Ermäßigung für mit Erbschaftsteuer belastete Einnahmen nutzen zu können.

 

  • Verluste nach § 20 EStG dürfen nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Unterliegen sie aber der tariflichen Einkommensteuer, fallen sie nicht unter das Verlustausgleichsverbot. Hierfür kann durch den Lohnsteuerermäßigungsantrag nach R 39a.2 LStR ein Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerdaten eingetragen werden. Alternativ kann bei den Einkommensteuer-Vorauszahlungen berücksichtigt werden, dass der Anleger mit seiner Progression unter dem Abgeltungssatz von 25 % liegt und 2012 die Günstiger-Prüfung nutzen wird.

 

  • Ist die Abgeltungsteuer nach Verlustverrechnung und Anwendung des Freistellungsauftrags geringer als die anrechenbare ausländische Quellensteuer, wird der Anrechnungsüberhang von der Bank nicht aufs Folgejahr übertragen. Damit die Quellensteuer nicht verloren geht, sollte sie im Rahmen der Veranlagung mit positiven Einnahmen bei anderen Instituten verrechnet werden. Gelingt das nicht, sollte vor dem Jahresende für entsprechend hohe Einnahmen gesorgt werden. Banken weisen den Quellensteuer-Übergang in der Steuerbescheinigung gesondert aus.

 

  • Steuererstattungszinsen sind zwar nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung nicht mehr steuerbar. Sie gehören aufgrund der Gesetzesänderung jedoch weiterhin auf die Anlage KAP. Der Anschließende Bescheid ist dann wegen anhängiger Revisionen über einen ruhenden Einspruch offenzuhalten.

 

  • Im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie liegt der Quellensteuersatz in Ländern ohne Kontrollmitteilungen seit dem 1.7.2011 bei 35 %. Die Erstattung erfolgt über die Veranlagung, die Einnahmen über Auslandskonten sind ohnehin zwingend anzugeben. Der dortigen Bank sollte die Erlaubnis zur Versendung von Kontrollmitteilungen ohne Steuerabzug erteilt werden. Das verbessert über höhere Nettoerträge den Zinseszinseffekt.

 

  • Nicht der Abgeltungsteuer unterlegene Zinsen aus Privatdarlehen und auf Erstattungen vom FA sowie Erträge über ausländische Banken sind zwingend in der Erklärung anzugeben. Das gilt auch für thesaurierte Erträge über Investmentfonds; selbst bei Verwaltung über ein Inlandsdepot. Die Banken behalten generell keine Kapitalertragsteuer ein.

 

  • Zur Nacherfassung von Kirchensteuer, der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung und den Einkünften volljähriger Kinder sowie Unterhaltsempfängern müssen abgeltend besteuerte Einnahmen angegeben werden. Zum Spendenabzug kann dies freiwillig erfolgen, um das Volumen zu erhöhen.

 

Darüber hinaus sind aktuelle Gesetzesänderungen zu beachten, die Einfluss auf die private Geldanlage haben und möglicherweise Anpassungsbedarf nach sich ziehen:

 

  • Letztmalig für 2010 bestand die Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die etwa über Auslandskonten nicht dem Steuerabzug unterlegen haben. Sie zählt ab 2011 erstmals nicht mehr zu den Sonderausgaben. Ein Abzug gelingt jedoch weiterhin, wenn die Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.

 

  • Die Zeichnung, den Austritt und die Änderung der Beteiligungsquote bei geschlossenen Auslandsfonds müssen Anleger nicht mehr innerhalb eines Monats, sondern erst fünf Monate nach Ablauf des Jahres dem FA anzeigen. Für den Beitritt in 2011 bleibt also bis Ende Mai 2012 Zeit.

 

  • Sofern Anleger über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachdenken, müssen sie die verschärften Anforderungen hinsichtlich der lückenlosen Offenlegung und die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung sowie den 5 %igen Zuschlag bei höheren Hinterziehungsbeträgen beachten.

 

  • Volks-, Raiffeisen- und Sparda- als Genossenschaftsbanken berücksichtigen bei ausbezahlten Gewinnausschüttungen ab 2012 auch die Freistellungsaufträge der Mitglieder. Damit fließen diese Dividenden in den Verrechnungstopf ein, den sie für andere Erträge führen.

 

  • Es bestehen EU-weit einheitliche Schutzstandards für Investmentfonds.

 

  • Investmentgesellschaften können jetzt grenzüberschreitend durch Über- und Unterfonds ein Vermögenspooling über in Deutschland zugelassene Master-Feeder-Fonds und Mikrofinanz-Fonds zur Finanzierung der Armen in Entwicklungsländern über Mini-Kredite auflegen. Diese neuen Fondsprodukte werden steuerlich wie herkömmliche Fonds eingestuft.

 

  • Die Kapitalertragsteuer auf Dividenden bei der Direktanlage und über Aktienfonds wird ab 2012 nicht mehr durch die ausschüttende Gesellschaft selbst, sondern von der Depotbank des Aktionärs einbehalten. Das hat insbesondere Auswirkungen bei Leerverkäufen und Tafelgeschäften. Hier behält die Bank Abgeltungsteuer ein, wenn sie bei Vorlage der Dividendenscheine Geld auszahlt oder gutschreiben soll.

 

  • Abgeltend besteuerte Kapitaleinkünfte sind ab 2012 für die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung zu berücksichtigen, Spenden sowie den Ausbildungsfreibetrag nicht mehr. Bei sehr hohen Kapitaleinnahmen kann es sich daher lohnen, außergewöhnliche Belastungen in das Folgejahr zu verschieben und Spenden vorzuziehen. Bei Unterhaltsaufwendungen gehören Kapitaleinnahmen ab 2012 zu den sonstigen Bezügen des Empfängers. Werden Kapitaleinnahmen über die Günstiger-Prüfung dem Einkommensteuertarif unterworfen, zählen sie für die Nebenrechnungen weiterhin, sowohl steuerlich als auch für Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie und dem Kirchgeld.

 

  • Da Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder ab 2012 nicht mehr relevant sind, können Eltern öfters Steuervergünstigungen, Kinder-zulage auf den eigenen Riester-Sparvertrag und Kindergeld erhalten. Sollte 2011 die Einkommensgrenze von 8.004 EUR überschritten werden, sollten Kapitaleinnahmen und Kursgewinne gegebenenfalls in das Jahr 2012 verschoben werden.

 

  • Der vorgezogene Abschluss einer Kapitallebensversicherung noch in 2011 lohnt nicht nur, um die halbierte Besteuerung ab dem 60. Geburtstag nutzen zu können, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre betragen hat. Bei Vertragsabschluss ab 2012 sinkt der Garantiezins von derzeit 2,25 % auf 1,75 %. Der gibt an, welchen Satz das Versicherungsunternehmen auf den Sparanteil der eingezahlten Prämien für die gesamte Laufzeit unabhängig vom tatsächlichen Marktzinsniveau zumindest zusichert und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Bei der Police aus 2011 kann der um 0,5 % höhere Zinseszinseffekt eine verbesserte Leistung bewirken - insbesondere bei langen Laufzeiten.

 

  • Für ab 2012 geleistete vermögenswirksame Leistungen für Bau, Erwerb, Ausbau oder Entschuldung eines Wohngebäudes entfällt die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn die Anlagemodelle nach einem vorgefertigten Konzept mindestens 15 Arbeitnehmer zum Miteigentum an einem Immobilienportfolio anwerben. Altverträge erhalten keinen Bestandsschutz.

 

  • Die Anlage SO müssen Anleger nur noch selten ausfüllen, etwa beim Verkauf von physischen Rohstoffen wie Goldmünzen, dem Zufluss des Erlöses bei außerbörslichen Wertpapiergeschäften aus 2009 oder eines geschlossenen Leasing-Fonds innerhalb der Spekulationsfrist.

Steuerberater für Vermieter und Immobilien: Hinweise zum Jahresende

Bei den Mieteinkünften stehen eine gesetzliche Änderung bei verbilligter Wohnraumüberlassung sowie bewährte Maßnahmen der Gestaltung im Vordergrund.

 

Ab 2012 ändert sich die Regelung bei verbilligter Wohnraumüberlassung an Angehörige. Während bislang die beiden Kategorien 75 % und 56 % der ortsüblichen Miete maßgebend dafür waren, ob die Werbungskosten voll absetzbar sind, ändern sich diese Kategorien für das Jahr 2012. Die Überschussprognose im Bereich von 56 % bis 74,9 % entfällt vollständig. Liegt die ortsübliche Miete zwischen 66 % und 99,9 %, sind die Kosten künftig voll absetzbar. In der Spanne 0,1 % bis 65,9 % lassen sich Aufwendungen nur noch prozentual geltend machen. Das wirkt sich negativ aus, wenn etwa das Kind Miete innerhalb des Korridors von 56 % bis 65,9 % zahlt. Bis Ende 2011 zählen die Werbungskosten bei erfolgreicher Überschussprognose in voller Höhe, ab 2012 nur noch anteilig. Günstiger wird es, wenn 70 % vereinbart sind. Ohne Nachweis der Überschusserzielungsabsicht zählt ein Verlust und Werbungskosten mindern die Einnahmen stets in voller Höhe.

 

Die Neuregelung gilt auch für alle bereits bestehenden Mietverträge. Insoweit ist es ratsam, bestehende Vereinbarungen noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel betragsmäßig und möglichst in Schriftform anzupassen, damit die Miete ab Januar 2012 mindestens 66 % beträgt, um sich einen möglichst hohen Werbungskostenabzug zu sichern.

 

Das DBA Spanien sieht als eines der wenigen im EU-Raum bei Immobilien statt der Freistellungs- die Anrechnungsmethode vor. Derzeit umfasst die inländische Steuerpflicht keine Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken, sondern nur laufende Mieteinkünfte. Das ab 2012 geänderte DBA beseitigt diese Lücke. Noch bis Ende 2011 abgeschlossene Verkaufsgeschäfte können somit mögliche Spekulationsgewinne vermeiden.

 

Darüber hinaus sind folgende bewährte Jahresendstrategien zu überprüfen:

 

  • Generell ist wieder neu zu entscheiden, ob Erhaltungsaufwendungen sofort in voller Höhe in 2011 oder zur längerfristigen Progressionsminderung gleichmäßig auf bis zu fünf Jahre verteilt werden.

 

  • Sofern noch nicht geschehen, sollten Hausbesitzer, Grundstücksgemeinschaften und Anleger geschlossener Immobilienfonds beim Verkauf ab 1999 nach Ablauf der alten zweijährigen Spekulationsfrist in offenen Fällen die Steuerfreiheit ihrer Gewinne anstreben, da die Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre zum Teil verfassungswidrig ist.

 

  • Zur Vermeidung von anschaffungsnahem Aufwand durch Überschreitung der 15 %-Grenze in den drei Jahren nach Erwerb sollten anstehende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen verschoben werden.

 

  • Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erhöhen die Grunderwerbsteuer in 2012 auf 5 %. Die Unterschrift unter den Notarvertrag vor Inkrafttreten rettet den günstigen Tarif von 3,5 % unabhängig davon, wann der Besitzerwechsel stattfindet oder ins Grundbuch eingetragen wird. Generell sinnvoll ist es, den Anteil nicht steuerpflichtiger Positionen im Kaufvertrag separat auszuweisen. Das sind nicht wesentliche Gebäudebestandteile, Zubehör und Betriebsvorrichtungen.

 

  • Sofern es 2011 zu reduzierten Mieteinnahmen von mehr als 50 % gekommen ist, ist der Antrag auf Grundsteuererlass bis Ende März 2012 ratsam. Hierzu sollten die entsprechenden Unterlagen gesichtet werden.

 

  • Werden Bausparverträge mit Auffüllkrediten oder Vorfinanzierungsdarlehen gekoppelt und zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt, sind die Guthabenzinsen bei bis zum 30.6.2010 abgeschlossenen Verträgen steuerfrei. Die Institute behalten zwar Abgeltungsteuer ein, die sich jedoch über die Veranlagung erstattet lässt.

 

  • Bei der Bauabzugsteuer laufen gültige Freistellungsbescheinigungen in der Regel zum Jahresende aus. Bei Leistungen um den Jahreswechsel ist daher eine Prüfung besonders wichtig, um der Haftung zu entgehen.

 

  • Je nach individueller Progression des Vermieters bietet es sich an, Mieten und Werbungskosten auf 2011 oder 2012 zu verlagern oder vorzuziehen. Dabei ist die Sonderregelung für laufende Zahlungen zwischen dem 21.12.2011 und dem 10.1.2012 zu beachten. Sie gehören ins wirtschaftliche Entstehungsjahr. Auch Vorauszahlungen für künftige Maßnahmen wirken sofort als Werbungskosten. Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung wie Erbbauzinsen von mehr als fünf Jahren im Voraus müssen allerdings auf den Zeitraum gleichmäßig verteilt werden, für den sie geleistet werden.

 

  • Sind die Höchstbeträge bei den Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen im Jahre 2011 noch nicht ausgeschöpft, rettet der zeitige Auftrag an Handwerker oder Gärtner die Steuerermäßigung, wenn die Rechnung bis 31.12. bezahlt wird.

 

  • Der Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2009 muss bis zum 31.12.2011 bei der Bausparkasse eingegangen sein. Prämie bis zu 45,06 EUR pro Person gibt es aber nur, wenn das jährliche Einkommen maximal 25.600 EUR und bei Verheirateten 51.200 EUR beträgt. Private Kapitalerträge fließen seit 2009 nicht mehr in die Einkommensgrenze ein.

 

  • Die Vergütungssätze für selbstproduzierten Solarstrom aus neuen Fotovoltaikanlagen auf oder neben dem eigenen Dach sinken langfristig in mehreren Stufen für neu installierte Anlagen nach dem EEG, ab 2012 um jeweils 9 %. Dann erhalten Anlagen bis 30 KW statt 28,74 nur noch 26,15 Cent/kWh. Entsprechend fällt die Reduzierung in den höheren Leistungsklassen, für Freiflächenanlagen und Konversionsflächen aus. Die Absenkung zu den einzelnen Terminen gilt aber nicht für bereits zuvor in Betrieb genommene Kollektoren. Wer seine Anlage zügig anmeldet, sichert sich die höheren Vergütungssätze vor Inkrafttreten der Absenkung für die nächsten 20 Jahre weiter.

Für Fragen stehen wir Ihnen an unseren Standorten in Köln, Bonn und Düsseldorf gerne zur Verfügung.

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