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Strategische Vermögensberatung 2007, Teil 1

Zum Jahresbeginn wollen wir Sie auf einige strategische Überlegungen hinweisen, die im Bereich Ihrer Vermögensverwaltung von Interesse sein könnten.

Bitte beachten Sie, dass wir in unserer Eigenschaft als Steuerberater/Rechtsanwälte zu keinem Zeitpunkt auf ein spezielles Anlageprodukt hinweisen oder dieses empfehlen. Wie sind in unserer Beratung allein auf steuerliche Auswirkungen Ihrer Investition ausgerichtet. Im Rahmen dieser Steuerberatung sind wir aufgrund berufsständischer Regelungen neutral und unabhängig und werden zu keinem Zeitpunkt als Vermittler eines Produktes agieren.

I. Quellensteuer -Wege zum optimalen Ansatz

Durch das Jahressteuergesetz 2007 ist die einbehaltene Quellensteuer beim Zufluss von ausländischen Dividenden ab dem 1.1.2007 über § 34c Abs. 2 EStG nur noch mit 50% wie Werbungskosten abziehbar, da auch die Einnahmen nur entsprechend erfasst werden. Kapitalgesellschaften können diese Auslandsabgabe gar nicht mehr abziehen. Dies wirkt sich besonders negativ aus, wenn die Quellensteuer nach § 34c Abs. 1 EStG nicht in voller Höhe angerechnet werden kann. Das ist der Fall, wenn die Kapitaleinnahmen nicht in voller Höhe besteuert werden oder das Einkommen nur gering ausfällt. Dann bleiben Aktionäre mit einem Teil der Quellensteuer belastet, die bis Ende 2006 noch wie Werbungskosten berücksichtigt werden konnte.

Nicht betroffen von der Steueränderung sind hingegen:

  • Quellensteuern auf fiktive Anleihen: Sie werden ohnehin nur nach § 34c Abs. 1 EStG angerechnet.
  • Quellensteuern im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie: Sie werden über § 14 ZIV weiterhin uneingeschränkt und dem Zinsabschlag vergleichbar berücksichtigt.

Um die Aktienrendite nicht noch weiter zu schmälern, sollte bei Auslandsdividenden verstärkt der Erstattungsweg in Anspruch genommen werden. Der kommt immer dann in Betracht, wenn der jeweilige Staat einen Quellensteuersatz von über 15%. verlangt, der gemäß den DBA im Inland höchstens berücksichtigt wird, Hierzu ist eine Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamts notwendig, das mit dem Antragsformular an die zuständige Finanzbehörde des Quellenstaates gesendet wird. Die Vordrucke gibt es bei heimischen Kreditinstituten oder online über das BZSt.

II. Lebensversicherung -Weniger Garantiezins auf seit Jahresbeginn abgeschlossene Verträge

Für seit dem 1.1.2007 abgeschlossene kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen gilt nicht nur die generelle Steuerpflicht nach den §§ 20, 22 EStG, sondert auch ein von 2,75 auf 2,25 v.H. geminderter Garantiezins. Grund für die Absenkung ist das andauernd niedrige Zinsniveau auf dem Anleihemarkt. Neben Kapital- und privaten Rentenversicherungen sind auch Verträge im Rahmen der Riester-Förderung sowie der betrieblichen Altersvorsorge betroffen, sofern diese auf Basis von herkömmlichen Lebensversicherungen vereinbart werden. Vor 2007 abgeschlossene Altpolicen sind von der Absenkung nicht betroffen, hier gelten je nach Abschlussdatum noch Zinssätze von bis zu 4 v.H.

Der zugesagte Garantiezins gilt generell bis zur Fälligkeit des Vertrages. Sofern das Versicherungsunternehmen während der Laufzeit mit seinen erwirtschafteten Renditen pro Jahr im Durchschnitt über dem Mindestsatz liegt, ist die Garantiezusage unerheblich, da hier die erzielte Überschussbeteiligung entscheidend ist. Fällt das erwirtschaftete Ergebnis schlecht aus, gibt es eine höhere Verzinsung nur, wenn ein entsprechender Garantiezins bei Abschluss zugesagt wurde. Dabei ist zu beachten, dass Teile der Prämien nicht verzinslich angelegt werden.

  Prämie 
 - Abschlusskosten 
 - Verwaltungs- und Vertriebskosten 
 - Todesfallschutz, berechnet nach dem Versichertenalter bei Abschluss 
 = Sparanteil, von dem sich auch der Garantiezins bemisst 

Trotz Steuerpflicht über § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG und gesunkenem Garantiezins sind Lebensversicherungen weiterhin eines der beliebtesten Sparanlagen. Das liegt an der konservativen Anlageform, bei der die Rendite später meist über dem jeweiligen Garantiezins liegt, wenn der Versicherte bis zum Laufzeitende durchhält. Denn hinzu kommen noch die zwischenzeitlich gutgeschriebenen Überschussbeteiligungen, die ebenfalls verzinslich weitergeführt werden sowie der Schlussgewinnanteil.

Bei Renditen von bis zu 5 v.H., bezogen auf den Sparanteil, spielt die Höhe des Garantiezinses auch nach der Minderung keine Rolle. Erst wenn die Ergebnisse künftig drastisch sinken sollten, kommt er bei der Auszahlungssumme als Untergrenze ins Spiel. Hiervon abzuziehen ist dann noch die Steuerlast auf die voll oder zur Hälfte steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen. Im Vergleich zu Anleihen oder Rentenfonds ergeben sich durch den steuerfreien Zinseszinseffekt bis zum Vertragsablauf dennoch Vorteile.

Der auf 2,25 v.H. geminderte Garantiezins ist aber auch bei der betrieblichen Altersversorgung zu beachten. So passen auch Pensionsfonds und -kassen sowie Direktversicherer ihre Tarife ab 2007 dem neuen Rechnungszins an. Möglicherweise sind individuelle Zusagen entsprechend zu ändern. Das gilt beispielsweise, wenn Arbeitgeber bei Vertragen zur betrieblichen Altersversorgung auf die jeweils gültigen Satzungs- und Versicherungsbedingungen verweisen (Jeweiligkeitsklausel). Bei erstmaligen Zusagen oder Neueinstellungen in 2007 ist zudem zu prüfen, ob die vorhandenen Versorgungsverträge an den neuen Tarif angepasst werden müssen. Das gilt beispielsweise bei entsprechenden Regelungen in der Betriebsvereinbarung, bei individuellen Einzelzusagen und in Fällen mit vereinbarter Entgeltumwandlung.

Wie auch schon bei den Lebensversicherungen ergeben sich Jedoch für betriebliche Verträge mit Arbeitnehmern aufgrund des neuen Garantiezinses keine Auswirkungen, wenn sie noch bis zum 31.12.2006 abgeschlossen wurden. Sie werden auch 2007 mit dem höheren Garantiezins fortgesetzt, der sich aus den jeweils geltenden Konditionen beim ehemaligen Vertragsabschluss ergibt.

III. Anlagestrategie - Langfristig mit Sparplänen und Fondspolicen investieren

Für die Altersvorsorge lässt sich privat über Fondssparpläne oder fondsgebundene Renten- und Kapitallebensversicherungen sparen. Bei herkömmlichen Investmentfonds steht eine breite Angebotspalette von Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds zur Auswahl, wobei die jährlich thesaurierten oder ausgeschütteten Kapitaleinnahmen steuerpflichtig sind. Dabei fallen laufende Gebühren und beim Erwerb der Ausgabeaufschlag an, der aber beim Kauf über Discountbroker minimiert werden kann. Bei den Policen entfällt das Aufgeld in der Regel, dafür kommt es zu Kosten für den Versicherungsmantel, Die aufgelaufen Erträge sind erst einmal nicht steuerpflichtig, Ob sie bei Fälligkeit voll zu den Einkünften aus § 20 EStG oder mit dem Ertragsanteil zu denen nach § 22 EStG gehören, hängt von der späteren Option Rente oder Kapitalauszahlung ab.

Dabei sind Sparpläne und Fondspolicen nicht direkt vergleichbar, da Letztere wie die herkömmliche Lebensversicherung eine Kombination aus Hinterbliebenenschutz und Sparanteil darstellt. Nur die nach Abzug von Verwaltungskosten und Risikoschutz verbleibende Sparrate fließt in Investmentfonds. Die Auswahl der Fonds erfolgt entweder durch die Versicherung oder den Kunden selbst. Dies bleibt aber flexibel, da die Fondsauswahl für die laufenden Einzahlungen zumeist jährlich änderbar ist und bereits investierte Anteile in andere Fonds umgeschichtet werden können. Diese Vorgänge lösen keine Steuern aus. Beiden Anlageformen ist jedoch gemeinsam, dass die Rendite von der Wertentwicklung der angesparten Investmentanteilen abhängt. Eine garantierte Leistung gibt es nicht, selbst Verluste sind bei ungünstiger Börsenlage möglich.

Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherungszeit, erhält der Begünstigte auf jeden Fall die vereinbarte Todesfallleistung. Ist der Wert der Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt höher, wird der höhere Betrag ausgezahlt. Bei der Direktanlage fließen die Fondsanteile in den Nachlass. Hier kann es aus der Versicherung besonders in den Anfangsjahren mehr geben. Seit 2005 abgeschlossene Policen sind gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig, wie eine herkömmliche Lebensversicherung. Damit ist aus steuerlicher Sicht die direkte Anlage in Aktien- oder offene Immobilienfonds günstiger, da große Teile der realisierten Kursgewinne steuerfrei bleiben. Sofern es sich hingegen um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt, sieht das Ergebnis anders aus. Lediglich der Ertragsanteil der späteren Auszahlung wird erfasst.

Checkliste Fonds oder Police

 

 

Direktanlage

Rentenpolice

Fondsauswahl

sehr hoch

ausreichend hoch

Flexibilität

sehr hoch

eingeschränkt

Absicherung

keine

Mindestverzinsung

Ausgabeaufschlag

beim Erwerb, Rabatt bei vielen Banken     

keiner

Kostenfaktor

laufende interne Fondsge­bühren

 

 

je nach Bank Depotverwal­tung

Anteil für Risikoschutz

Umschichtungen

nicht immer kostenlos

meist ohne Gebühr

Steuern in der Sparphase

Zinsen, Dividenden, Mieten einmal jährlich

keine, erst auf anschließende Rente

IV. ETF - Renditevorteile bei Rentenfonds mit weniger Gebührenbelastung

Anleihen bringen schon seit einigen Jahren selbst im Zehnjahresbereich kaum Zinsen von 4 v.H. Nach Abzug von Inflation und Steuern bleibt netto kaum etwas übrig. Erfolgt die Investition über Rentenfonds, kommt es neben dem Ausgabeaufschlag auch noch zu jährlichen Gebühren von rund 0,5 v.H. und mehr, sodass sich kaum ein positives Ergebnis einstellen kann. Bessere Renditen sind daher nur bei Schuldnern mit schlechter Bonität und in Fremdwährungen zu finden.

Eine kostengünstige Alternative zur Direktanlage in Anleihen stellen hier Exchange Traded Funds (ETF) dar, die sich auf einen Rentenindex beziehen. Zwar handelt es sich bei diesen ETF um herkömmliche Rentenfonds, sie erheben aber keinen Ausgabeaufschlag sowie lediglich laufende Gebühren von etwa 0,15 v.H. Hinzu kommen die üblichen Bankspesen, die aber auch beim Kauf von herkömmlichen Wertpapieren anfallen. Neben den geringen Kosten bieten diese ETF eine breite Streuung sowie eine marktgerechte Verzinsung. Zur Auswahl stehen hier verschiedene Fonds, die alle an der Börse Frankfurt notieren.

V. Auslandsfonds - Höherer Freibetrag in Großbritannien

Erste Adresse aus Steuersicht ist bei Anlegern in geschlossenen Fonds seit Jahren Großbritannien, da die Insel die höchsten Freibeträge bietet. Diese können Ehepaare beim getrennten Fondsbeitritt zweifach nutzen. Oberhalb des Freibetrags beläuft sich der Steuersatz auf moderate 10 v.H. Wer nun in britische Immobilien oder gebrauchte Lebensversicherungen investiert, erhält die jährlichen Einnahmen aus einer Einlage bis zu rund 80.000 EUR steuerfrei, Im Inland unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Da Anleger in geschlossene Fonds ohnehin zumeist in der Nähe des Spitzensteuersatzes liegen, ist die Auswirkung nur marginal. Die Freibeträge werden auch noch laufend an die Inflationsrate angepasst, auch wieder für 2007. Das gleicht steigende Mieten während der Laufzeit aus.

 

Alter

Freibetrag 2006

Freibetrag 2007

Erhöhung

bis 64 Jahre (in GBP)

5.035

5.225

190

(umgerechnet in EUR)

7.466

7,748

282

65 - 74 Jahre (in GBP)

7.280

7.560

270

(umgerechnet in EUR)

10.795

11.195

400

ab 75 Jahre (in GBP)

7.420

7.690

270

(umgerechnet in EUR)

11.002

11.403

400

VI. Aktienanlage - Russischer Index an Deutscher Börse

Die Deutsche Börse hat mit dem DAXglobal Russia einen Index entwickelt, der strukturierten Produkten als Basiswert dient. Das Barometer setzt sich aus den 17 größten und liquidesten russischen Aktien zusammen, die weltweit an verschiedenen Börsen gehandelt werden. Damit wird es für Privatanleger deutlich einfacher, etwa über Derivate auf Unternehmen des Landes zu setzen, z.B. aus dem Bereich Öl und Gas. Eine Rückrechnung des DAXglobal Russia auf die vergangenen fünf Jahre ergibt die imposante Performance von plus 320 v.H.

VII. EU "Zinsrichtlinie - Zwei neue Länder kommen hinzu

Am 1.1.2007 sind Bulgarien und Rumänien der EU beigetreten. Da die Zinsrichtlinie im Allgemeinen von den Mitgliedstaaten der EU spricht, müssen sie ebenfalls die Vorgaben umsetzen. Da die Kontrollmitteilungen immer zum 30.06. des Folgejahres erfolgen, kann das BZSt die erste Meldung 2008 erwarten. Diese umfasst dann die im jeweiligen Land erzielten Kapitaleinnahmen von im Inland wohnenden Anlegern. Die Ausnahmeregelung mit Quellensteuern gilt hier nicht. Diese dürfen nur die EU-Länder Österreich, Belgien und Luxemburg übergangsweise anwenden. Umgekehrt müssen deutsche Banken nun mit Einwohnern aus Bulgarien und Rumänien umgehen.

VIII. Währungsanleihe - Höhere Zinsen mit dem Pfund

Das britische Pfund hat sich in den vergangenen fünf Jahren sehr robust im Vergleich zum Euro gezeigt und wenig Schwankungen ausgewiesen. Dennoch liegen die Renditen rund 1,5 v.H. über denen von vergleichbaren Euro-Anleihen. Das liegt vor allem an der besseren Konjunkturentwicklung auf der Insel und den höheren Leitzinsen. Anleger können diesen Aufschlag nutzen, um mit Pfund-Anleihen mehr Rendite in ihr Rentendepot zu bekommen. Bei dem Zinsaufschlag darf die Währung sogar ein wenig nachgeben, ohne dass es Einbußen geben muss, Damit das Risiko nur auf die Devisenkurse beschränkt bleibt, sollten allerdings Schuldner mit guter Bonität gewählt werden.

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