Der Bundesfinanzhof hat mit einer aktuellen Entscheidung geklärt, dass der Zulassung als Steuerberater eine Vollzeitanstellung in einem Unternehmen nicht entgegensteht. Hierbei ging es um einen Fall, in dem der Kläger als Steuerreferent in einem Unternehmen tätig ist. Diese Tätigkeit ist – aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Steuerberatungsgesetz – originäre Steuerberatung.