Grundsätzlich gilt, dass eine Kündigung des Mandats jederzeit möglich ist. Natürlich bietet es sich an, diesen Schritt mit Ablauf des Wirtschaftsjahres zu gehen, damit ein sauberer Schnitt erfolgt. Der bisherige Berater kann die Daten elektronisch zur Verfügung stellen, so dass eine reibungslose Weiterbearbeitung des Mandats möglich ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass zunächst alle offenen Rechnungen bei dem alten Steuerberater auszugleichen sind, da ansonsten ein Zurückbehaltungsrecht an den Mandantenunterlagen besteht.
Bevor Sie sich für einen neuen Steuerberater in Köln oder Bonn entscheiden, sollten Sie in einem persönlichen Gespräch Ihre Erwartungen an die Zusammenarbeit definieren. In diesem Zusammenhang ist wichtig, ob Sie auch juristische Beratung wünschen. In diesem Fall sollte bei Ihrer Entscheidung auch die Frage nach der Mitarbeit eines Rechtsanwalts bzw. speziell eines Fachanwalts für Steuerrecht eine Rolle spielen.
Gleichfalls sollte Wert auf eine präzise Absprache der entstehenden Gebühren gelegt werden. Steuerberater sind an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Deren Anwendung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen müssen im Vorfeld des Mandats geklärt werden, damit es keine Überraschungen gibt.
Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns in unseren Büros in Köln und Bonn an, gerne helfen wir weiter.