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Spekulationsverlust bei Wertpapierverkauf

Der BFH hat einem Steuerpflichtigen zugestanden, dass der Verkauf von nahezu wertlosen Wertpapieren einen Tag vor dem Verfall zur Realisierung des Verlustes aus Spekualtionsgeschäften auch dann nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Steuerpflichtige die gleichen Wertpapiere am selben Tag wieder neu kauft. (BFH v. 25.08.09, IX R 60/07)

Damit entfällt eine Verpflichtung, solche Transaktionen dem Finanzamt gegenüber mit anderen als rein steuerlichen Erwägungen zu begründen.

Steuerberaterhinweis:

In vergleichbaren Fällen sollten verfahrensrechtlich noch offene Veranlagungen notfalls durch Einspruch angefochten werden oder ggf. eine Änderung nach § 164 Abs. 2 AO beantragt werden.

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