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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird verschärft

Als Konsequenz der Selbstanzeigewelle kommt es nun zwar nicht zu einer Abschaffung aber zu einer Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige. Als Rechtsanwalt/Steuerberater in Köln und Bonn sind wir umfassend im Bereich des Steuerstrafrechts tätig und informieren Sie nachstehen über die angedachten Neuerungen, welche voraussichtlich ab 2015 in Kraft treten werden.

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird künftig um Einiges teurer für den Steuerhinterzieher als bisher. Die Finanzminister der Länder haben sich am 30.04.2014 auf der Grundlage des vorliegenden Berichts der Staatssekretäre und der Facharbeitsgruppe erneut mit der strafbefreienden Selbstanzeige auseinandergesetzt. Man hat sich darauf verständigt, die Regeln der strafbefreienden Selbstanzeige deutlich zu verschärfen. Als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in Köln und Bonn bieten wir Ihnen kurzfristig Hilfe an.

Danach kommt es zu einer deutlichen Verlängerung des Zeitraums, für den eine nachträgliche Entrichtung der Steuern verlangt wird (mindestens 10 statt bislang 5 Jahre). Gleichzeitig wird künftig nur noch von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn zusätzlich zu Steuern und Zinsen ein Strafzuschlag bezahlt wird (§ 398a AO). Die Höhe der Strafzuschläge wird gestaffelt und in Abhängigkeit zur Höhe der nachzuzahlenden Steuer festgesetzt. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro soll ein 10%iger Zuschlag fällig werden, ab 100.00 Euro beträgt der Zuschlag dann 15% und ab 1 Million Euro wird der Strafzuschlag 20% betragen.

Wichtig ist dabei, dass diese Strafzuschläge zusätzlich zu der Steuernachzahlung und den ohnehin fällig werdenden Nachzahlungszinsen von 6% pro Jahr gezahlt werden müssen.

Unser dringender Rat:

Konsultieren Sie einen Steuerberater und Rechtsanwalt für die Selbstanzeige. Fehler in diesem Bereich können teuer werden. Die Besonderheiten vor allem bei diversen Kapitalanlageformen ausländischer Banken bergen eine Reihe von Risikobereichen im Rahmen der Selbstanzeige. 

Denken Sie kurzfristig über die Abgabe der Selbstanzeige beim Finanzamt nach, denn die zu erwartenden Verschärfungen werden dass Risiko des erhöhten Strafmaßes sowie zusätzlicher Strafzahlungen mit sich bringen.

Für Fragen steht Ihnen zum Thema Selbstanzeige Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt in Köln und Bonn zur Verfügung.

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