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Januar 2011: Steuerhinterziehung-Steuerfahndung-Selbstanzeige-Steuersünder-CD

Direkt im neuen Jahr beschäftigt den Steueranwalt/Fachanwalt für Steuerrecht schon wieder das Steuerstrafrecht. Wir informieren aktuell über folgende Themen:

  1. Steuerhinterziehung bei Ehegatten: Fragen zur Verjährung
  2. Steuerfahndungsprüfung: Verjährung nach Unterbrechung
  3. Steuerhinterziehung: Schweiz berät über Amtshilfe
  4. Steuerhinterziehung: Steuersünder-CD bei Wikileaks

1. Steuerhinterziehung bei Ehegatten: Fragen zur Verjährung

Fragen zur Steuerhinterziehung bei Ehegatten, die gemeinsam eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, tauchen in der Praxis des Rechtsanwalts/Steuerberaters immer wieder auf. Zuletzt hatte sich in einer solchen Fragestellung der BFH mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Danach genügt es für die verlängerte Festsetzungsfrist bei zusammenveranlagten Eheleuten, wenn nur einem Gatten eine Steuerhinterziehung vorzuwerfen ist. Hat sich ein Partner darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuererklärung nur zu unterschreiben, ohne zugleich selbst eine Steuerhinterziehung zu begehen, so hindert das zwar seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner nach § 71 AO. Nach Auffassung des BFH ändert das aber nichts an der Hinterziehung des Steueranspruchs als solchem.

Jeder Ehegatte ist für die zutreffende Deklaration seiner Einkünfte selbst verantwortlich. Daran ändert die Vermutung nichts, dass der mitunterzeichnende Partner in der Regel ein Eigeninteresse am Erfolg der Steuerhinterziehung hat, weil er hiervon oftmals profitiert. Dieser Aspekt alleine stellt noch keinen konkreten Tatbeitrag dar.

Der benötigte Vorsatz liegt erst dann vor, wenn der Partner in Kenntnis der Tat in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben seines Gatten zu fördern oder zu erleichtern. Hierzu muss der Tatbeitrag über die Unterschrift deutlich hinausgehen und damit eine aktive Unterstützung an der Falscherklärung des anderen Partners vorliegen. Entscheidend hierfür ist in erster Linie, inwieweit ein Gatte in die Aktivitäten seines Partners eingebunden ist. So liegen beispielsweise bei einem Betrieb oder einem Gemeinschaftsdepot des Paares gemeinsame Interessen oder untrennbare Einkünfte vor, die zur gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung führen.

Hinweis des Steueranwalts:

In der Folge einer Zusamenveranlagung ergeben sich bei Steuerhinterziehung nur eines Ehegatten oft auch Probleme im Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige. Das Gebit ist komplex und daher im Einzelfall mit dem Steuerberater/Rechtsanwalt zu besprechen.

2. Steuerfahndungsprüfung: Verjährung nach Unterbrechung

Sowohl im Bereich einer normalen Betriebsprüfung als auch im Sonderfall der sogenannten Steuerfahndungsprüfung kommt es nicht selten vor, dass die Prüfung ins Stocken gerät und über einen gewissen zeitraum nicht fortgesetzt wird.

Dabei ist fraglich, wie die Verjährung der Steueransprüche zu würdigen ist, wenn - so bei einem Fall des Finanzgericht Rheinland-Pfalz - eine Steuerfahndungsprüfung länger als zehn Jahre unterbrochen war. Hierzu war das FG der Ansicht, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob nach diesem langen Zeitraum noch ein wirksamer Steuerbescheid erlassen werden kann.

Zugrunde lag der Sachverhalt, dass eine Steuerfahndungsprüfung wegen Arbeitsüberlastung der Prüferin nicht weiter betrieben wurde und darüber zehn Jahre vergingen. Nachdem dann die Prüfung im 11. Jahr beendet wurde und das Finanzamt Steuerbescheide erließ, wehrte sich der Steuerpflichtige mit dem Hinweis, dass Ansprüche des Finanzamts mittlerweile verjährt seinen.

Das Finanzgericht gab dem Steuerpflichtigen zunächst Recht, der Fall ist jedoch juristisch noch nicht abgeschlossen.

http://www.korts.de/index.php?action=news&nid=346

3. Steuerhinterziehung: Schweiz berät über Amtshilfe

In der Schweiz wurde Mitte Januar das Projekt der Steueramtshilfe wieder aufgegriffen. Dabei geht es um die endgültige gesetzliche Regelung darüber, wie mit Amtshilfeersuchen ausländischer Finanzverwaltungen bei potenzieller Steuerhinterziehung dortiger Stuerpflichtiger zu verfahren ist.

Daneben steht aus deutscher Sicht noch der Abschluss eines neuen DBA mit der Schweiz im Raum, um die Rahmenbedingungen solcher Amtshilfeersuchen zu normieren.

Hinweis des Steueranwalts:

Spätestens mit Abschluss des neuen DBA Deutschland - Schweiz und Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens in der Schweiz zu den Amtshilfeersuchen werden sich andere Vorgaben für deutsche Staatsbürger mit bislang unversteuertem Einkommen in der Schweiz ergeben. Sofern also aufgrund von Steuerhinterziehung die Absicht der strafbefreienden Selbstanzeige besteht, bietet sich die rechtzeitige Beratung mit dem Fachanwalt für Steuerstrafrecht/Steuerberater an.

4. Steuerhinterziehung: Steuersünder-CD bei Wikileaks

Nun steht Wikileaks auch im Brennpunkt der Steuerfahnder: Dabei geht es allerdings nicht um die Betreiebr der Internetplattform, sondern um die dort vorhandene Steuersünder-CD, die ein ehemaliger Mitarbeiter der Schweizer Bank Julius Bär übergeben hat. Wikileaks Chef Julian Assange hat zwar zunächst eine Prüfung der Daten angekündigt, aber auch mitgeteilt, dass im Anschluss dort erwähnte Steuerhinterzieher mit Aufdeckung rechnen müssten, da eine vollständige Offenlegung geplant sei.

Hinweis des Steueranwalts:

Da sich auch deutsche Steuerpflichtige unter den rund 2.000 Namen befinden sollen, ist wiederum die Prüfung einer Selbstanzeige dringend angeraten

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