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Haftung bei unwirksamer Vergütungsvereinbarung des Steuerberaters

Einem Steuerberater ist es verwehrt, sich auf das Fehlen einer wirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung zu berufen, wenn er den Mandanten zuvor nicht auf das Schriftformerfordernis hingewiesen hat.

Der unterlassene Hinweis stellt eine Pflichtverletzung des Steuerberaters dar und begründet seine Haftung dahin, den Mandanten so zu stellen, als sei die Pauschalvergütungsvereinbarung formwirksam zustande gekommen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er die vereinbarte Vergütung erhalten hat und der Mandant auf die Verbindlichkeit der Vereinbarung vertrauen durfte.

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