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Grundsteuerreform: Handlungsbedarf

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 musste der Gesetzgeber reagieren und die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer reformieren. Die Umsetzung dieser Reform findet aktuell durch die Neubewertung aller Grundstücke in Form einer Steuererklärung statt.

Hierzu stellen wir Ihnen ein Merkblatt zur Verfügung, dem Sie alle relevanten Neuerungen entnehmen können.

 

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