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Fall Hoeneß: Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung im Visier der Politik

Angeregt durch die strafbefreiende Selbstanzeige von Uli Hoeneß ist eine erneute Debatte um das Steuerabkommen mit der Schweiz sowie um die Zukunft der Selbstanzeige im Steuerrecht entstanden.

Grundlagen und Antworten auf häufige Fragen von Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Stefan Arndt | Köln | Bonn | Düsseldorf

Steuerhinterziehung - Strafe

Offenbart der Steuerhinterzieher nicht freiwillig seine Straftat und wird - etwa durch Aufdeckung im Rahmen der immer wieder erscheinenen Steuer-CD`s aus der Schweiz von der Steuerfahndung entdeckt, so drohen teils empfindliche Strafen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht dabei ein magische Grenze bei hinterzogenen Steuern ab 1 Million Euro. Denn dann soll eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung vom Gericht verhängt werden.

Zu beachten ist, dass dies eine Richtlinie ist. Entscheidend ist jedoch immer der Einzelfall. In diesr Situation der gerichtlichen Hauptverhandlung kommt der Qualifikation und Erfahrung des Verteidigers erhebliche Bedeutung zu. An dieser Stelle zeigt sich auch, dass eine Doppelqualifikation von Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in einer Person sehr sinnvoll ist. Während der Rechtsanwalt den prozessualen strafrechtlichen Teil im Griff hat, liegt der steuerrechtliche Teil im Fachbereich des Steuerberaters.

Selbstanzeige im Steuerrecht

Das Steuerrecht kennt jedoch eine Besonderheit: Im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige kann ein Steuerhinterzieher seine Tat freiwillig dem Finanzamt melden und geht dann völlig straffrei aus. Voraussetzung hierfür ist die vollständige Offenbarung der hinterzogenen Beträge. Daneben können diverse Sperrgründe die Wirksamkeit der Selbstanzeige verhindern. So darf z.B. die Tat noch nicht - erkennbar für den Steuerhinterzieher - von der Finanzverwaltung entdeckt sein. Eine Höchstgrenze gibt es dabei nicht das heißt, egal wie umfangreich die Steuerhinterziehung auch war, mit einer wirksamen Selbstanzeige kann strafrechtlich alles geheilt werden.

Dass es im Anschluss an eine Selbstanzeige zu einer Hausdurchsuchung beim Steuerpflichtigen kommt, ist eine Ausnahme. Dies ist zwar im Fall Hoeneß passiert, dafür kann es allerdings diverse Gründe geben. Insbesondere kommt der Fall in Betracht, dass eine Durchsuchungsmaßnahme in Absprache mit dem Steuerpflichtigen stattfindet. Hauptgrund für eine Durchsuchungsmaßnahme ist in den meisten Fällen sicherlich der Verdacht des Finanzamtes, dass keine vollumfängliche Aufklärung durch den Steuerhinterzieher erfolgt ist.

Strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

Im Fall Hoeneß war immer wieder von angeblichen Fachleuten zu hören, dass aufgrund der Tatsache, dass gegen Uli Hoeneß ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren laufe sicherlich bei der Selbstanzeige etwas schiefgelaufen sei. Dies ist jedoch falsch. Nach Abgabe einer Selbstanzeige läuft das Ermittlungsverfahren quasi automatisch, denn das Finanzamt für Straf- und Bußgeldsachen hat pflichtgemäß immer bei Selbstanzeigen zu prüfen, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für die Straffreiheit erfüllt sind. Dies ist allerdings kein Indiz für die Qualität der Selbstanzeige. Unabhängig davon gilt natürlich, dass in diesem Zusammenhang immer ein absoluter Spezialist eingeschaltet werden sollte. Auch hier gilt aus meiner Sicht, dass eine Doppelqualifikation aus Rechtsanwaltund Steuerberater große Sicherheit für den Mandanten bringt.

Steuernachzahlung trotz Selbstanzeige

Wenn auch Straffreiheit eintritt, so sind doch alle hinterzogenen Steuern zuzüglich Zinsen in Höhe von 6% p.a. nachzuzahlen. Ergänzt wird diese Vollverzinsung noch durch die Hinterziehungszinsen.

Steuerhinterziehung Verjährung

Vielfach spekulieren Steuerpflichtige darauf, dass ihre Steuerhinterziehung unentdeckt verjährt. Strafrechtlich gilt dabei eine Frist von 5 Jahren ab Begehung der Tat. In den meisten Fällen beginnt die Frist ab Bekanntgabe des entsprechenden Steuerbescheides. Unabhängig davon bedeutet die Verjährung der Steuerhinterziehung nicht unbedingt, dass auch die Steuern nicht mehr zu zahlen sind. Denn steuerschuldrechtlich kann das Finanzamt auch nach strafrechtlicher Verjährung die hinterzogenen Steuern festsetzen, da insoweit eine Verjährung von 10 Jahren gilt.

Beratung durch den Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater

Die Probleme rund um das Thema Selbstanzeige sind vielschichtig. Wir stehen in unseren Büros in Köln, Bonn und Düsseldorf und darüber hinaus bei Ihnen vor Ort bundesweit für eine Beratung im Steuerstrafrecht zur Verfügung.

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