Fachanwalt für Steuerrecht in Köln/Bonn/Düsseldorf: Steuerhinterziehung in Luxemburg
Fakt ist derzeit, dass Luxemburg ab 2015 am automatischen Steuer-Informationsabgleich teilnehmen und damit anderen EU-Staaten unaufgefordert Daten über Empfänger von Zinsen und anderen Kapitalerträgen übermitteln will. Das bislang wohlgehütete Steuergeheimnis ist damit Vergangenheit. Die Konsequenzen für Kapitalanleger stellen sich unterschiedlich dar.
Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige durch den Fachanwalt/Steuerberater überdenken
Vor diesem Hintergrund sollten Kapitalanleger, die bisher ihre Einkünfte in Luxemburg nicht in Deutschland versteuert haben über eine Selbstanzeige nachdenken. Bei Beachtung der rechtlichen Vorgaben führt diese in Fällen der Steuerhinterziehung zu einer vollständigen Strafbefreiung, wenn sie juristisch sauber durchgeführt wird. Den Steuerpflichtigen trifft dann nur noch die Last der Steuernachzahlung für die Vergangenheit.
Schweizer Banken fordern Bescheinigungen der deutschen Kunden über Steuerzahlung in Deutschland
Neben der rasanten Entwicklung in Luxemburg üben Schweizer Kreditinstitute derzeit erhöhten Druck auf ihre ausländischen Kunden aus, eine Bestätigung des Finanzamts darüber vorzulegen, dass eine Besteuerung der Kapitalerträge stattgefunden hat. Auch hier geraten Steuerpflichtige in Bedrängnis, sofern in Deutschland Zinsen aus der Schweiz verschwiegen wurden.
Auch Österreich denkt über Steuerinformationen nach
In Österreich, wo bislang großer Widerstand gegen eine Lockerung des Bankgeheimnisses bestand, ist in den letzten Tagen eine innenpolitische Diskussion darüber entbrannt, inwieweit man sich dem Verhalten Luxemburgs anschließen soll und ebenfalls Informationen über ausländische Kapitalanleger an die jeweiligen Finanzämter übermitteln soll.
Beratung durch den Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt Steuerrecht
Die jüngsten Ereignisse und Entwicklungen sind nur im Rahmen einer fachlichen Beratung richtig einzuordnen. Fragen im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige und der Nacherklärung für vergangene Steuerjahre sollten mit dem erfahrenen Fachmann geklärt werden. Gerne können Sie mit uns einen Termin vereinbaren. Wir stehen Ihnen an unseren Standorten in Köln, Bonn und Düsseldorf gerne zur Verfügung.
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