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Dezember 2011: Steuertipps zum Jahreswechsel 2012

Das Jahresende naht. Grund genug für uns - wie jedes Jahr - auf eine Vielzahl von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die ggf. noch dieses Jahr umgesetzt werden sollten.

Herr Stefan Arndt steht Ihnen als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Köln, Bonn und Düsseldorf für Termine zur Verfügung.

Steuertipps des Steuerberaters zum Jahreswechsel: Privatbereich

Gezielte Jahresendstrategien sind nicht nur bei den einzelnen Einkunftsarten, sondern auch im privaten Bereich ratsam. Folgende Strategien sind auf ihre Anwendungsmöglichkeit zu überprüfen:

 

  • Da sich die Tarife für die Einkommen- und Abgeltungsteuer 2012 nicht verändern, lohnt das Verlagern oder Vorziehen von Einnahmen und Ausgaben auf 2011 oder 2012, sofern Unterschiede in der Höhe des individuellen Gesamteinkommens mit entsprechend unterschiedlicher Steuerprogression in beiden Jahren erwartet werden. Dies kann sich auch aus einer in 2012 geplanten Hochzeit ergeben oder wenn Ehegatten aufgrund einer Trennung in 2011 letztmalig Splitting erhalten. Dabei sind Zins- und Liquiditätswirkungen zu berücksichtigen, wenn etwa hohe Investitionen nur aus steuerlichen Gründen vorgezogen werden sollen.

 

  • Durch die Steuerung des Zahlungstermins bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen kann eine Einkommensverlagerung erfolgen. Das gilt beispielsweise für Kirchensteuer, Spenden, dauernde Lasten oder Unterhaltsleistungen. Dabei ist die Zehntageregel in § 11 EStG bei regelmäßigen Leistungen anzuwenden.

 

  • Werden Erstattungen bei Versicherungen oder Kirchensteuer erwartet oder steht ein steuerfreier Zuschuss zur Krankenkasse an, sollte die Zahlung in 2011 angestrebt werden. Das vermeidet die in 2012 eingeführte Verrechnung mit Aufwendungen sowie die Hinzurechnung eines Erstattungsüberhangs zum Gesamtbetrag der Einkünfte.

 

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden ab 2011 nur berücksichtigt, wenn die entsprechenden Daten der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Vorausbezahlte Prämien von mehr als dem Zweieinhalbfachen der Jahresbeiträge sind erst in dem Jahr zu berücksichtigen, für das sie geleistet wurden.

 

  • Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und ein Erststudium gehören aufgrund der neuen BFH-Rechtsprechung zwar nur noch selten zu den Sonderausgaben, sondern sind in der Regel Werbungskosten und Betriebsausgaben. Da dies aber gesetzlich rückwirkend wieder ausgehebelt wird, haben entsprechende Anträge auf Berücksichtigung kaum Aussicht auf Erfolg.

 

  • Die Verlagerung von Ausgaben vor den Jahreswechsel oder in das neue Jahr lohnt in Hinsicht auf die zumutbare Eigenbelastung. Um eine möglichst optimale steuerliche Wirkung erreichen zu können, lohnt eine Zusammenballung der Zahlungen.

 

  • Zu den außergewöhnlichen Belastungen sind die durch das Steuervereinfachungsgesetz rückwirkend für alle am 5.11.2011 noch offenen Fälle geänderten Nachweisregeln zur Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen und Hilfsmitteln sowie auch die besonders umfangreiche aktuelle BFH-Rechtsprechung zu beachten. Die Urteile betreffen insbesondere Krankheitskosten, die künstliche Befruchtung, Obliegenheitspflichten bei Unterhaltsleistungen, Unterbringung im Alten- und Pflegeheim sowie den Hausumbau aufgrund von Behinderung oder Krankheit.

 

  • Laut BFH können auch Kosten für einen Zivilprozess unabhängig davon außergewöhnliche Belastungen sein, wer den Prozess gewonnen hat und wer Kläger oder Beklagter gewesen ist. Es müssen aber zumindest hinreichende Erfolgsaussichten bestanden haben. Eine eventuelle Erstattung der Rechtsschutzversicherung ist abzuziehen. Diese Grundsätze lassen sich auch auf andere Gerichtsverfahren übertragen, etwa für Verwaltungs-, Sozial-, Straf- und privat veranlasste Finanzgerichtsverfahren. Aufwendungen für Arbeitsgerichtsverfahren gehören hingegen weiterhin zu den abzugsfähigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

 

  • Bei noch vorhandenen Verlustvorträgen aus 2011 oder erwarteten negativen Einkünften im laufenden Jahr verpuffen Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen wirkungslos. Daher ist durch die Steuerung des Zahlungstermins eine Kostenverschiebung auf 2012 ratsam.

 

  • Für die Steuererklärung 2010 läuft am 31.12.2011 und in Hessen am 28.2.2012 die Abgabefrist aus, wenn sie vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gefertigt werden soll.

 

  • Soll auf Antrag für 2011 die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG angewendet werden, sollte die Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte besorgt werden. Der Nachweis entfällt nicht mit dem bloßen Hinweis darauf, keine derartigen Einkünfte erzielt zu haben.

 

  • Die Einkommensteuer verjährt bei Bescheiden für 2006 mit Ablauf des Jahres 2011, wenn die Steuererklärungen in 2007 abgegeben wurden. Daher sollten diese Unterlagen noch einmal genau geprüft werden. Stehen Steuerbescheide für 2006 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, ist ein rechtzeitiger Änderungsantrag ratsam.

 

  • Fällt das erwartende zu versteuernde Einkommen geringer als im Vorjahr aus, sollte ein Antrag auf rückwirkende Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 2011 oder im Vorgriff für 2012 gestellt werden. Ein Antrag auf Anpassung ist auch bei höheren Vorauszahlungen sinnvoll, um anschließend Steuerzinsen auf Nachzahlungsbeträge zu vermeiden. Anleger können bereits im Rahmen der Vorauszahlungen berücksichtigen lassen, dass ihr Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungsteuertarif liegt und sie die Günstiger-Prüfung für die privaten Kapitaleinnahmen für ihre im Gesamtjahr bezogenen Kapitaleinnahmen in Anspruch nehmen wollen. Diese Option ist sinnvoll, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 15.800 EUR pro Person liegt.

 

  • Verluste aus dem Verkauf von Gebrauchsgütern fallen nur noch dann unter die Spekulationsgeschäfte, wenn die Gegenstände bis zum 13.12.2010 angeschafft wurden. Daher kann ein Restbestand beim zügigen Verkauf binnen Jahresfrist Verluste im Rahmen des § 23 EStG retten. Sofern die Güter zumindest in einem Jahr zur Einkünfteerzielung genutzt wurden, ist die zehnjährige Spekulationsfrist verwendbar.

 

  • Bei Angehörigenverträgen in den Bereichen Lohn, Schuldzinsen und Miete ist es generell ratsam, sie turnusmäßig auf ihre Fremdüblichkeit hin zu prüfen. Geplante Anpassungen für 2012 sollten noch vor dem Jahreswechsel schriftlich vereinbart werden. Besonders zu beachten sind der BMF-Erlass zu Darlehensverträgen, der auf andere Bereiche übertragbar ist, sowie die geänderten Prozentsätze bei der verbilligten Wohnungsvermietung mit Wegfall der Überschussprognose.

 

  • Infolge der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird ab 2012 grundsätzlich niemand mehr vor dem 62. Lebensjahr eine Altersrente erhalten. Daher kann für Neuverträge eine Leistung aus einem Riester-Vertrag erst ab Beginn der Altersrente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr - statt bisher dem 60. Lebensjahr - erbracht werden. Beim Abschluss eines Riester-Vertrags noch in 2011 werden damit nicht nur die Altersgrenze von 60 Jahren für die erste Auszahlung, sondern zudem Grund- und Kinderzulagen für das gesamte Jahr 2011 gesichert. Sparer, die jünger sind als 25 sichern sich durch den Abschluss in 2011 noch den Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 EUR. Dabei ist allerdings die Mindestsparsumme von 4 % des Vorjahreseinkommens zu beachten, wobei die Zulage selbst als Beitrag mitrechnet. Der Sonderausgabenabzug ist nur noch möglich, wenn der Anbieter die Beitragshöhe an die zentrale Stelle übermittelt. Die Zulage für 2009 entfällt, wenn dem Sparinstitut kein Antrag auf Förderung noch in diesem Jahr vorliegt. Ab 2012 wird ein Mindestbetrag von 60 EUR pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte eingeführt, eigene Beiträge mussten sie bislang nicht leisten. Um die Rückforderung von unberechtigt ausbezahlten Zulagen zu vermeiden, gibt es eine Nachentrichtungsmöglichkeit.

 

  • Schöpfen Selbstständige ihre Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen nicht aus, kommt der Abschluss einer Rürup-Police in Betracht. Von den Beiträgen lassen sich 72 % als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 14.400 EUR und 28.800 EUR bei Verheirateten absetzen. Vereinbaren Personen über 60 eine lebenslange Sofortrente gegen Einmalzahlung, wird diese bei Erstbezug in 2011 nur mit 62 % auf Dauer als sonstige Einnahme nach § 22 EStG erfasst. Rürup-Policen sind nur noch bei Zertifizierung und Einwilligung in die Datenübermittlung begünstigt.

 

  • Sofern die Höchstbeträge bei den Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen im Jahre 2011 noch nicht ausgeschöpft sind, rettet der rechtzeitige Auftrag an Handwerker oder Gärtner die Steuerermäßigung, wenn die Rechnung noch bis Jahresende beglichen wird. Sofern die bisherigen Aufwendungen bereits über dem Höchstbetrag liegen, sollten die weiteren Leistungen erst im neuen Jahr gezahlt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Einkommensteuerschuld 2011 Null betragen wird.

 

  • Unterhaltsleistungen sollten erst 2012 erfolgen, sofern die bedürftige Person im laufenden Jahr zu viel für die Steuervergünstigung selbst verdient hatte und der Verdienst in 2012 voraussichtlich wieder sinken wird. Ab 2012 fallen die Kapitalerträge nicht mehr unter die Einkünfte, sondern unter die eigenen Bezüge. Generell zu beachten ist die neue BFH-Rechtsprechung zur Prüfung der Bedürftigkeit bei Angehörigen und beim Ehegatten im Ausland.

 

  • Über eine Spende etwa in der Vorweihnachtszeit lassen sich gezielt die Sonderausgaben erhöhen, auch bei Zuwendungen ins EU- und EWR-Ausland. Wurde in Katastrophenfällen wie 2011 für Japan, gegen den Hunger in Ostafrika oder das Hochwasser in einigen Bundesländern gespendet, gelten bei Überweisungen vereinfachte Nachweisregeln.

 

  • Werdende Eltern sollten frühzeitig dem später zu Hause bleibenden Partner die günstige Steuerklasse III zuweisen, um die Bemessungsgrundlage für das spätere Elterngeld zu erhöhen.

 

  • Bei volljährigen Kindern bis 25 sollte überprüft werden, ob die Einkommensgrenze von 8.004 EUR voraussichtlich überschritten wird. Ansonsten kommt eine Verlagerung aufs Folgejahr in Betracht, weil Einkünfte und Bezüge 2012 für Kindergeld und -freibeträge nicht mehr relevant sind. Beachten Sie, dass zu den Einkünften 2011 noch der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags gehören. Keine positive Wirkung auf die Einkommensgrenze hat übrigens der Verzicht des Kindes auf einen Teil des ihm zustehenden Einkommens oder des Weihnachtsgelds.

 

  • Kinder über 18 (bis 25) sind ab 2012 nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung begünstigt. Insoweit ist zu beachten, dass ein beschäftigtes volljähriges Kind künftig einer schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen kann und damit die Förderung bei den Eltern entfällt. Unschädlich sind eine Wochenarbeitszeit unter 20 Stunden oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Mini-Job).

 

  • Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, kann ihn wegen desselben Kindes nur einer abziehen. Ist das Kind annähernd gleichwertig in die beiden Haushalte aufgenommen, können Vater und Mutter untereinander bestimmen, wem er zustehen soll. Diese Wahl lohnt sich in dem Fall, wenn sich der Entlastungsbetrag aufgrund der Progression bei der Person mit dem höheren Einkommen auswirken sollte. Treffen sie keine Bestimmung untereinander, steht der Entlastungsbetrag laut BFH demjenigen zu, an den das Kindergeld gezahlt wird.

 

  • Volljährige Kinder, die den neuen Bundesfreiwilligendienst leisten, werden berücksichtigt, anders als zuvor bei der Wehrpflicht und beim Zivildienst. Nach einem Beschluss auf Bund- Länderebene bleibt Bar- und Sachlohn im neuen Bundesfreiwilligendienst bis auf Weiteres steuerfrei.

 

  • Ab 2012 ändert sich die Übertragung von Freibeträgen in einigen Fällen. Das gilt für den Kinderfreibetrag von geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern, den Freibetrag für Betreuung- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bei Widerspruch eines Elternteils, der Übertragung der Freibeträge auf einen Stief- oder Großelternteil sowie die Übernahmen des Behinderten-Pauschbetrags vom Kind.

 

  • Ist der Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten noch nicht ausgeschöpft, rettet die Zahlung bis zum 31.12.2011 den Steuerabzug. Dies lässt sich durch das Abfluss-Prinzip über Vorauszahlungen von Aufwendungen erreichen. Eine Zahlung erst in 2012 bringt hingegen Vorteile, sofern der Höchstbetrag schon erreicht ist. Das gilt generell bei Eltern, bei denen einer nicht erwerbstätig ist. Ab dem Jahreswechsel kommt es dann nicht mehr darauf an, ob Vater oder Mutter nicht berufstätig sind. Da Kinderbetreuungskosten ab 2012 nicht mehr wie derzeit wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern einheitlich als Sonderausgaben abgezogen werden, können sie bei geringen Einkünften wirkungslos verpuffen. Leben nicht miteinander verheiratete Eltern zusammen, kann laut BFH nur derjenige Kinderbetreuungskosten abziehen, der sie bezahlt hat. Hier ist es ratsam, dass der besser verdienende Elternteil die Rechnungen begleicht und Neuverträge selbst abschließt. Zusammenveranlagte Eltern können ihre Ausgaben hingegen zusammenfassen.

Hinweise des Steuerberaters zum Investitionsabzugsbetrag mit Sicht auf 2012

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bietet der richtige Umgang mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonder-AfA mittelständischen Unternehmern und Freiberuflern stets ein großes Steuersparpotenzial. Dabei kann der Abzugsbetrag für beabsichtigte Erwerbe in 2012 bis 2014 in Betracht kommen. Droht für 2011 eine Überschreitung des gesunkenen Schwellenwerts von 235.000 EUR beim Betriebsvermögen und 100.000 EUR beim Gewinn für EÜ-Rechner, können zur Unterschreitung noch bis Jahresende Entnahmen oder Einnahmeverschiebungen getätigt werden.

 

Nach aktueller BFH-Rechtsprechung kann der Abzugsbetrag noch im Einspruchsverfahren gegen einen Schätzungsbescheid geltend gemacht und bereits eingereichte Unterlagen durch Einspruch und Klage vervollständigt werden. Keine Förderung gibt es für immaterielle Wirtschaftsgüter. Umstritten und beim BFH anhängig ist die Frage, ob die geplante Investition bei Betriebseröffnung laut Verwaltungsauffassung durch eine verbindliche Bestellung nachgewiesen werden muss oder ob dies - wie einige FG meinen - auch anders möglich ist. Existenzgründer sollten den Abzugsbetrag auch ohne Bestellung der Wirtschaftsgüter geltend machen.

 

Ein 2008 gebildeter Abzugsbetrag ist mit Ablauf der Dreijahresfrist Ende 2011 rückwirkend aufzulösen. Insoweit sollte eine weiterhin geplante Investition noch im laufenden Jahr erfolgen. Wird eine angedachte Investition doch nicht durchgeführt, sollte ein in 2009 oder 2010 gebildeter Abzugsbetrag im laufenden Jahr vorzeitig aufgelöst werden. Das mindert die Verzinsung der Steuernachforderung. Allerdings kommt es nach Auffassung des Niedersächsischen FG bei unterbliebener Investition nicht zur rückwirkenden Verzinsung, sondern diese setzt erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres mit dem aufgegebenen Vorhaben ein. Für 2011 läuft sie dann erst ab dem 1.4.2013, sodass sich Zinsen für eine Auflösung ganz vermeiden lassen. Der für Anschaffungen in 2011 gebildete Abzugsbetrag ist außerbilanziell dem Gewinn hinzuzurechnen. Da sich im zweiten Schritt die AfA-Bemessungsgrundlage um bis zu 40 % reduziert, muss es zu keiner Gewinnauswirkung kommen.

Steuerberater für Unternehmer: Steuerstrategien zum Jahresende 2011

  • Die E-Bilanz muss anders als ursprünglich geplant weder für 2011 noch für 2012 elektronisch übermittelt werden. Jahresabschlüsse dürfen weiter in Papierform abgeben werden. Diese muss nicht dem vorgegebenen E-Bilanz-Datensatz entsprechen. Verpflichtend ist eine E-Bilanz erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014. Längere Übergangszeiträume bis 2015 gibt es für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten sowie ergänzende Angaben bei Personengesellschaften. Trotz dieses terminlichen Aufschubs ist es ratsam, das Jahr 2012 für die Umstellung und Testläufe in der Buchhaltung zu nutzen und sich mit dem vom BMF Ende September veröffentlichten endgültigen Anwendungserlass zu beschäftigen. Die eigene Buchführung muss nicht zwingend auf die Mussfelder der Taxonomien angepasst werden. Die Felder und der gesamte Datensatz lassen sich auch ohne Wert erfolgreich übermitteln.

 

  • Trotz Terminverlegung bei der E-Bilanz sind für den Besteuerungszeitraum 2011 erstmals die betrieblichen Steuer- und Feststellungserklärungen zwingend elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Das beinhaltet bei Selbstständigen dann automatisch, dass sie im Rahmen der Einkommensteuer auch die privaten Überschusseinkünfte und sonstigen Angaben elektronisch vornehmen müssen. Ausnahmen sind ähnlich wie bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur in Härtefällen möglich.

 

  • Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass die Betriebsprüfung zunehmend das Verzögerungsgeld als Zwangsmittel einsetzt. Selbstständige sollten darauf achten, dass sie ihre elektronisch oder schriftlich erstellten Unterlagen und Daten zur Herausgabe bereithalten, auch in Hinblick auf die ab 2012 bundeseinheitlich geregelte zeitnahe Betriebsprüfung. Das einmal festgesetzte Verzögerungsgeld bleibt bestehen, wenn Belege oder Auskünfte verspätet doch noch gegeben werden.

 

  • Eine Betriebsunterbrechung oder -verpachtung gilt ab dem 5.11.2011 bis zu einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Stille Reserven bleiben steuerverhaftet, bis die erfolgte Betriebsaufgabe gegenüber dem FA erklärt wird. Sie wird dann auf den gewählten Zeitpunkt anerkannt, wenn dieser Termin dem FA spätestens drei Monate danach vorliegt.

 

  • Für 2011 brauchen als Herstellungskosten folgende Kosten noch nicht aktiviert zu werden: Kostenanteile der allgemeinen Verwaltung sowie für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Dies wird erst mit der Bekanntgabe neuer EStR verpflichtend, womit in 2012 zu rechnen ist.

 

  • Gehören mehrere Kfz zum Betriebsvermögen, ist der Privatanteil grundsätzlich für jeden Pkw anzusetzen. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten ist das Kfz mit dem höchsten Listenpreis anzusetzen. Zur Vermeidung überhöhter Gewinne sollten Fahrtenbücher statt der Listenpreismethode genutzt werden. Damit dies funktioniert, muss sofort ab Neujahr 2012 mit den Aufzeichnungen begonnen und der Kilometerstand an Silvester um 24 Uhr festgehalten werden. Die Ermittlung geringerer Privatanteile macht sich nicht nur ertragsteuerlich, sondern auch bei der Umsatzsteuer bezahlt. Für einen Werkstattwagen oder einen dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassenen Pkw ist kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln. Wird der Wagen nur gelegentlich für Pendelfahrten von der Wohnung aus genutzt, dürfen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil durch Einzelbewertung mit 0,002 % je Entfernungskilometer berechnen. Die Einzelbewertung ist bei der Gewinn-ermittlung nicht anwendbar, sodass Selbstständige gelegentlich mit dem Betriebs-Kfz zurückgelegte Strecken über ein Fahrtenbuch nachweisen müssen.

 

  • Gemischte Aufwendungen können jetzt nach der geänderten BFH-Rechtsprechung und dem dazu ergangenen BMF-Schreiben in Betriebsausgaben und Lebenshaltungskosten aufgeteilt werden. Insoweit sollten insbesondere die Buchungsvorgänge zu Geschäftsreisen und Firmen- sowie Fortbildungsveranstaltungen, aber auch andere Aufwandsposten mit Privatanteilen auf Gewinnminderungspotenzial durch weitere Betriebsausgaben durchforstet werden.

 

  • Wurden 2011 bewegliche Wirtschaftsgüter mit Nettopreisen bis 410 EUR erworben, gibt es wahlweise den sofortigen Betriebsausgabenabzug statt die lineare AfA. Die degressive AfA kann nicht mehr genutzt werden. Besonders im Dezember lohnt der vorgezogene Kauf von GwG, weil bei Sofort-AfA und Sammelbewertung die 1/12 AfA-Verteilung nicht gilt. Um für Käufe zwischen 2012 bis 2014 vorzeitig den sofortigen Betriebsausgabenabzug für GwG zu sichern, sollte der Investitionsabzugsbetrag für Kosten von bis zu 683 EUR genutzt werden. Dann wird beim Erwerb auf 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine Wertminderung abgezogen, das Ergebnis liegt unter 410 EUR und kann sofort den Gewinn mindern.

 

  • Der Kauf von teureren beweglichen Anlagegütern lohnt noch, wenn die Sonder-AfA von 20 % nach § 7g Abs. 5 EStG in Anspruch genommen werden kann. Die vorherige Bildung des Investitionsabzugsbetrags ist hierfür nicht notwendig.

 

  • Wird bei kleineren Rechtsfragen vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft erteilt, gibt es für ab dem 5.11.2011 neu gestellte Anträge durch das Steuervereinfachungsgesetz eine Bagatellgrenze von 9.999 EUR und Gebühren bis 196 EUR entfallen. Gleiches gilt beim alternativ vorgesehenen Zeitwert, wenn die Bearbeitung weniger als zwei Stunden dauert.

 

  • Viele aktuelle Verwaltungs-Schreiben sind für den Jahresabschluss 2011 zu beachten. Das beinhaltet beispielsweise ab 2011 ins Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter aufgrund der Neuregelung des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG in verschiedenen Fallgruppen, Gewinnauswirkungen und Nachweisen betrieblicher Geld- oder Sachspenden, die Aufbewahrung erfasster Bargeschäfte anhand von Registrierkassen und Taxametern, die Überführung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 EStG, die Übertragung privater Gegenstände an die Personengesellschaft auf verschiedenen Wegen, die Hinzurechnung von Finanzierungsaufwand bei der Gewerbesteuer sowie die vielen Neuregelungen zum UmwStG.

 

  • Zur Gewinnverschiebung können Bilanzierende Lieferungen erst später ausführen oder vom Kunden abnehmen lassen und anstehende Reparaturen und Beratungsleistungen vorziehen. Bei EÜ-Rechnern reicht die Steuerung der Zahlung über das Zu- und Abflussprinzip, wobei das gezielte Ausnutzen keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Die 10-Tage-Ausnahme-Regel des § 11 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 EStG gilt auch für die am 10.1.2012 fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung.

 

  • Generell ist ein Wechsel von der degressiven auf die lineare AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern aus dem Bestand zu prüfen, wenn die lineare Abschreibung höher ausfällt als die degressive Abschreibung.

 

  • Im Rahmen der Abschlussarbeiten sollte die Vornahme von Teilwert-AfA geprüft werden. Diese kommt bei abnutzbaren Anlagegütern in Betracht, wenn der Teilwert mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt. Bei Aktien und Fonds mit Aktienvermögen muss der Börsenkurs laut Verwaltungsansicht am Bilanzstichtag 2011 um mehr als 40 % oder 2010 und 2011 um mehr als 25 % unter dem Kaufpreis gesunken sein. Mehrere FG billigen dies bereits bei deutlich geringeren Kursverlusten. Hierzu sind Revisionen anhängig. Bei Anleihen rechtfertigen Kursverluste laut BFH hingegen noch keinen niedrigeren Bilanzansatz. Die Teilwert-AfA ist in der Handelsbilanz bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zwingend vorzunehmen, in der Steuerbilanz besteht ein Wahlrecht. Dieses sollte ausgeübt werden, wenn der Gewinn oder das Einkommen 2011 hoch ausfallen. Liegen hohe Verlustvorträge nach § 10d EStG vor, bleibt es beim Ansatz des Buchwertes.

 

  • Bilanzierende Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die Thesaurierungsbesteuerung für nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % nutzen. Dies lohnt aber nur bei hoher Progression und dauerhaft thesaurierten Gewinnen, um langfristig die Nachversteuerung von weiteren 25 % zu vermeiden. Der Antrag kann auch anteilig gestellt werden, wenn ein Teil des Jahresgewinns entnommen wird. Soll der laufende Verlust 2011 zurückgetragen werden, kann der 2010 gestellte Antrag auf Thesaurierungsbesteuerung insoweit zurückgenommen werden - bis zur Bestandskraft des Bescheids für 2010.

 

  • Kommanditisten, stille Gesellschafter oder Unterbeteiligte sollten mit Blick auf § 15a EStG prüfen, ob durch zugewiesene Verluste ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Zur Verrechnung der negativen Einkünfte kommt eine Erhöhung des Kapitalkontos oder der Eintrag einer höheren Haftungssumme im Handelsregister noch vor Jahresende in Betracht. Einlagen bringen gemäß § 15a Abs. 1a EStG kein nachträgliches Ausgleichs- oder Abzugsvolumen eines vorhandenen verrechenbaren Verlustes und sind daher so zu bemessen, dass sie lediglich den voraussichtlichen Verlust 2011 ausgleichen. Zur Berechnung, inwieweit sich das negative Kapitalkonto vergrößert hat, wird der Stand zu Beginn mit dem am Ende des Wirtschaftsjahres verglichen. Somit führt allein das Bestehen eines negativen Kapitalkontos nicht zur Versagung des Verlustausgleichs, sondern er muss sich durch die Verlusthinzurechnung vergrößert haben.

 

  • 6b-Rücklagen für Ersatzbeschaffung sind 2011 aufzulösen, wenn sie aus Abgängen von Grundstücken 2009 und beweglichen Wirtschaftsgütern 2010 stammen. Rücklagen aus 2007 sind mit Zinsaufschlag zum Ende 2011 aufzulösen, sofern keine Reinvestition erfolgt ist oder mit der Gebäudeherstellung begonnen wird. Zur Rettung kann noch die Übertragung auf einen geschlossenen 6b-Fonds in Betracht kommen. Derzeit ist der Übertrag stiller Reserven nur auf Reinvestitionen in einer inländischen Betriebsstätte möglich. Die EU-Kommission fordert jetzt eine Änderung von § 6b EStG, die grenzüberschreitende Transaktionen nicht länger benachteiligt. Fälle mit Anlagegütern im EU- und EWR-Raum sollten offengehalten werden.

 

  • Die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer nach § 35 EStG kann ganz oder teilweise verpuffen, wenn auf die gewerblichen Einkünfte wegen eines Verlustausgleichs oder -vortrags keine entsprechend hohe Einkommensteuer anfällt. Solche sich abzeichnenden Anrechnungsüberhänge können abgemildert werden, indem eine Verlagerung von Einkünften auf 2012 erfolgt.

 

  • Für 2001 oder früher erstellte Geschäftsunterlagen sowie 2005 oder früher erstellte Lohnkonten sowie Geschäftsbriefe und Ein- und Ausfuhrlieferunterlagen läuft die Aufbewahrungspflicht 2012 aus. Sie können im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zur Vernichtung vorsortiert werden. Benötigt werden die Belege noch, solange sie für nicht verjährte Steuerbescheide von Bedeutung sind. Werden gesetzlich vorgeschriebene
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