Ist der Steuerberater mit der Prüfung eines Einkommensteuerbescheides beauftragt, so obliegt es ihm den Mandanten darauf hinzuweisen, dass auch dann, wenn dieser gegen einen Gewerbesteuermessbescheid mit der Begründung vorgeht, er sei Freiberufler, die festgesetzte Einkommensteuer dennoch hinsichtlich steuermindernder Gewerbesteuerrückstellungen angefochten werden kann. BGH, Urteil vom 23.03.2006, IX ZR 140/03.