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Anlagestrategien mit Blick auf die Abgeltungsteuer 2009

Die Abgeltungsteuer kommt zwar erst in einem Jahr, sollte aber bereits heute bei jeder Depotumschichtung und bei jedem Neuerwerb im Auge behalten werden. Durch diese Systemumstellung werden zinslastige Papiere attraktiver, Aktien hingegen sind einer der großen Verlierer.

· Der Bestandsschutz kann jetzt schon gesichert werden für vor 2009 erworbene Wertpapiere, soweit diese derzeit nicht als Finanzinnovationen gelten. Insbesondere durch breit gestreute Investmentfonds können dauerhaft steuerfreie Kursgewinne erzielt werden, auch wenn das Fondsvermögen umgeschichtet wird. Dabei sollte thesaurierenden Fonds der Vorzug gegeben werden, denn bei ausschüttenden Fonds gilt der Bestandsschutz für Kursgewinne nur für am 31.12.2008 im Depot befindliche Titel.

· Bei der Zinsanlage sind Anleihen und Rentenfonds zu bevorzugen, die ihren Zinstermin in 2007 schon hinter sich haben. Dann fließen die Kapitaleinnahmen in 2008 nur noch einmal unter der individuellen Progression zu. Attraktiv sind auch Anleihen mit einem überlangen ersten Kupon, bei denen die Zinsen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erst ab 2009 ausgekehrt werden.

· Aufgrund des Bestandsschutzes lohnen Anleihen mit Kursen unter pari. Der Gewinnzuschlag bis zum Nennwert bleibt dann nach einem Jahr steuerfrei.

· Aus Steuersicht besonders attraktiv sind offene Immobilienfonds. Auslandserträge unterliegen ab 2009 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt und Inlandserträge nur noch dem pauschalen Abgeltungssatz.

· Noch interessanter werden Anleihen mit fiktiver Quellensteuer. Hier verrechnet die Depotbank den Abzugsbetrag sofort mit der anfallenden Abgeltungsteuer.

· Verluste aus Wertpapierverkäufen und Terminmarktgeschäften sollten noch innerhalb der Jahresfrist realisiert werden. Denn ein Verlust nach § 23 EStG darf bis 2013 mit Kursgewinnen unter dem neuen § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden, sofern es sich nicht um Finanzinnovationen handelt. Der noch vor Ende 2007 investierte Verkaufserlös sorgt für einen weiteren Gestaltungsspielraum. Dann kann in einem Jahr entschieden werden, ob diese Wertpapiere in den Bestandsschutz rutschen sollen oder noch einmal umgeschichtet werden.

· Anpassungsbedarf besteht auch in Hinsicht auf den Wegfall des Werbungskostenabzugs. Hier ist zu erwägen, Kredite zur Finanzierung von Wertpapieren frühzeitig zu tilgen oder anderen Einkunftsarten zuzuordnen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften und Aktienfonds dem Betriebsvermögen zuzuführen.

· Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Anteilen gemäß § 17 EStG sind noch bis zum 31.12.2008 nach dem Halbeinkünfteverfahren zu berücksichtigen. Anstehende Veräußerungen sollten erst nach dem Jahreswechsel realisiert werden, da der Freibetrag des § 17 Abs. 3 EStG von 9.060 EUR auf 20.000 EUR steigen soll. Ab 2009 kommt das neue Teileinkünfteverfahren auf diese Veräußerungsgewinne zur Anwendung.

· Für die Steuererklärung 2007 besteht besonderer Handlungsbedarf bei Finanzinnovationen nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Nach der neueren BFH-Rechtsprechung gelten einige Wertpapiere wie Floater oder Rating-Anleihen nicht mehr als Finanzinnovationen, sofern sich Zins- und Kursertrag leicht trennen lassen. Laut Vorgabe des BMF wird dies von den Banken nicht angewendet, sie halten auf Kursgewinne unverändert Zinsabschlag ein und werden diese Kapitaleinnahmen weiterhin in der Jahresbescheinigung unter den Kapitaleinnahmen auflisten. Damit müssen für die Veranlagung alle Kauf- und Verkaufsbelege gesammelt werden und hierüber die Einkünfte nach § 20 EStG gemindert werden. Diese Wertpapiere sind auch in Hinsicht auf die Abgeltungsteuer bereits vorzumerken. Denn die Depotbanken behandeln sie weiterhin als Finanzinnovation, die ohne Bestandsschutz in das neue System wechseln.

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