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Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009 mit 25% geplant

Die Abgeltungsteuer soll zwar erst ab dem Jahr 2009 kommen, durch die damit einhergehende grundsätzliche Systemumstellung wirft sie aber schon jetzt ihre Schatten voraus.

So sollten bereits aktuell die voraussichtlich geplanten Neuregelungen bei angedachten Neuinvestitionen oder Depotumschichtungen mit bedacht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen Planungen vor, dass Kapitalerträge pauschal mit 25% Abgeltungsteuer besteuert werden, die anonym von den inländischen Kreditinstituten abgeführt werden soll. Daneben sollen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen. Als Bemessungs-grundlage sollen Bruttoerträge angesetzt werden. Auch betriebliche Konten sollen betroffen sein, wobei die Abgeltungsteuer hier unter Umständen in der normalen Veranlagung angerechnet werden soll. Weiter ist geplant, dass der Werbungskostenansatz sowohl im Abzugsverfahren als auch bei der Veranlagung mit einem Pauschbetrag von 801 EUR pro Person abgegolten sein wird.

Anwendbarkeit

Das neue Verfahren soll gelten für:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Gewinnausschüttungen von GmbH oder AG und Erträgen aus Investmentfonds oder Finanzinnovationen,
  • Gewinne aus privaten Wertpapier- und Terminmarktgeschäften,
  • Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen, sowie den Verkauf gebrauchter Policen,
  • Stillhalterprämien und Auskehrungen von nicht steuerbefreiten Stiftungen.

Nicht betroffen sein sollen nach bisherigen Informationen

Einnahmen aus:

  • privaten Rentenversicherungen, typisch stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen,
  • sonstigen Darlehen im Privatvermögen bei Kapitalüberlassung zwischen nahe stehenden Personen oder zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern sowie diesen nahe stehenden Personen,
  • Verkäufen von Grundstücken oder geschlossenen Immobilienfonds und sonstigen Gegenständen wie z.B. Gold.

Diese Geschäfte sollen auch weiter unverändert den bisherigen Regelungen über private Veräußerungsgeschäfte mit der beizubehaltenen Spekulationsfrist unterliegen.

Kapitalerträge in der Veranlagung

Geplant ist dennoch auch, dass Kapitalerträge aus verschiedenen Grün-den weiterhin in der Veranlagung berücksichtigt werden können. Dazu soll es z.B. in folgenden Fällen kommen können:

  • Die Progression des Anlegers liegt unter dem Abgeltungssatz. Hier soll es eine Veranlagungsoption mit einer Günstigerprüfung geben.
  • Die Steuer wird durch das Finanzamt mit dem Abgeltungssatz für Einkünfte festgesetzt, bei denen ein Pauschalabzug nicht möglich ist. Das gilt z.B. für im Ausland erzielte Erträge und die Veräußerung von GmbH-Anteilen.

Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens geplant

Gleichzeitig ist vorgesehen, das Halbeinkünfteverfahren für natürliche Personen im Rahmen der Abgeltung abzuschaffen. Dividenden, Ausschüttungen von GmbH oder Genossenschaften sowie Aktiengewinne würden dann mit 25 Prozent erfasst. Die halbierte Einnahmenerfassung bei Kapitallebensversicherungen soll aber unter bestimmten Voraussetzungen unverändert bleiben.

Darüber hinaus sind folgende weitere Neuerungen geplant:

  • Der Verkauf von gebrauchten Policen an Dritte soll erstmalig steuerpflichtig werden und der Abgeltung unterliegen. Hierzu muss das Versicherungsunternehmen die Vorgänge der zuständigen Finanzbehörde anzeigen.
  • Die Spekulationsfrist für Wertpapier- und Terminmarktgeschäfte soll entfallen. Die Steuerpflicht auf Verkäufe außerhalb der Jahresfrist soll aber nur für ab dem 1.1.2009 erworbene Kapitalanlagen und somit für Neufälle gelten. Veräußerungsgewinne aus Altbeständen würden dann weiterhin nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei bleiben.
  • Die Verlustverrechnung soll auf Einkünfte aus Kapitalanlagen begrenzt werden. Das heißt, dass negative Einnahmen aus z.B. Finanzinnovationen nicht mehr mit anderen Einkunftsarten, der Aktienverlust jedoch erstmalig mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden kann. Ein verbleibender Verlust soll vorgetragen werden können.
  • Ausländische Quellensteuer soll auf den jeweiligen Kapitalertrag angerechnet werden können.
  • Als Ausgleich dafür, dass die Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltung nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig ist, soll sich der Steuersatz für Anleger mit Konfession geringfügig mindern.
  • Der Kontenabruf soll entfallen, sofern es um Auskünfte der Finanzbehörden für Jahre ab 2009 geht.
  • Bis Ende 2008 aufgelaufene Verlustvorträge sollen voraussichtlich noch bis Ende 2014 genutzt werden können, indem sie vorrangig die positiven Kapitaleinnahmen mindern.
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