Berufsrecht der Steuerberater: Gebührenrechnung als Dateianhang per E-Mail

Den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gebührenrechnung gemäß §  9 Abs. 1 StBGebV genügt es nicht, wenn der Steuerberater seine Rechnung an den Mandanten als Anhang zu einer E-Mail versendet. Ohne die Übersendung der unterschriebenen Rechnung im Original besteht keine Einforderbarkeit der Rechnung für den Steuerberater.

Amtsgericht Hamburg-Altona vom 03.05.2006, 319 C 337/05 

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