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Beratung bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen |
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Das Steuerstrafrecht
weist gegenüber dem allgemeinen Strafrecht eine Besonderheit auf: Auch nach Vollendung einer Steuerhinterziehung ist es unter gewissen Umständen möglich, Straffreiheit zu erlangen. Hierzu berät Sie der Rechtsanwalt/Steuerberater zu dem Instrument der steuerlichen Selbstanzeige.
Die strafbefreiende Selbstanzeige
entfaltet nur bei Vorliegen einiger Voraussetzungen Wirksamkeit:
- Der Steuerhinterzieher muss die Finanzverwaltung umfassend über alle falschen oder unterlassenen Angaben in Kenntnis setzen und die richtigen steuerlichen Angaben nachholen.
- Die hinterzogenen Steuern müssen fristgerecht nachgezahlt werden.
- Es darf keiner der Ausschlussgründe des § 371 AO vorliegen. Danach tritt keine Straffreiheit ein, wenn vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung
- ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist oder
- dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
- die Tat im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.
Die vorgenannten Voraussetzungen sind detailreich und stecken in der Praxis voller Probleme. Die Abgabe einer Selbstanzeige ohne den Rechtsanwalt und Steuerberater birgt daher das Risiko in sich, dass die Selbstanzeige keine Wirkung entfaltet.
Nochmals hinweisen möchten wir an dieser Stelle auch auf die Besonderheit, dass es sich beim Steuerstrafrecht und in der Folge bei der strafbefreienden Selbstanzeige um eine Schnittstelle des Strafrechts und des Steuerrechts handelt. Somit sind - insbesondere unter Betrachtung der schwerwiegenden Folgen einer Steuerhinterziehung - umfassende und spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen beider Rechtsgebiete notwendig. Sie benötigen daher im Regelfall sowohl einen Rechtsanwalt wie auch einen Steuerberater um rechtssicher beraten und vertreten zu werden.
Siehe in diesem Zusammenhang unsere Artikel zu den Grundlagen des Steuerstrafrechts sowie der Steuerhinterziehung von Erben.
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