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Aufhebung der zeitlichen Begrenzung für doppelte Haushaltsführung |
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Der Abzug von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung ist
zeitlich nicht mehr begrenzt. Sofern bereits ergangene Bescheide noch
in der Rechtsbehelfsfrist liegen oder unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung stehen, kommt nach entsprechendem Antrag auch eine Änderung
zurückliegender Veranlagungszeiträume in Betracht.
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